Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 134

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14. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 536/A der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafge­setzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (1012 d.B.)

15. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 539/A der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafge­setzbuch – StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (1013 d.B.)

16. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1240/A(E) der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserten Kampf gegen Wirtschaftskriminalität (1014 d.B.)

17. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 775/A der Abgeordneten Ing. Pe­ter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung geändert werden (1015 d.B.)

18. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 1289/A(E) der Abgeordneten Dr. Martin Strutz, Josef Jury, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betref­fend geplante Wirtschaftskompetenzzentren im Zuge des „Strafrechtlichen Kom­petenzpaketes“ (1016 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Herbert. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.30.19

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich darf vorweg mitteilen, dass meine Fraktion dem strafrechtlichen Kompetenzpaket die Zustimmung geben wird und wir auch dem Übereinkommen zur Errichtung einer Internationalen Anti-Korruptionsakademie als internationale Organisation zustimmen werden.

Was allerdings an dieser Stelle noch erwähnenswert erscheint, ist der Umstand, dass zwei wichtige Anträge, die im Justizausschuss behandelt wurden, nämlich zwei Anträge meiner Fraktion, leider keine Mehrheit fanden. Ich denke, es ist sinnvoll, aber auch wich­tig, das hier noch einmal im Detail zu erörtern, um vielleicht doch noch eine positive Meinungsbildung Ihrerseits, insbesondere der Kolleginnen und Kollegen der SPÖ, der ÖVP und auch der Grünen, die Sie ja damals im Ausschuss dagegengestimmt haben, zu erwirken.

Zum einen geht es um den Antrag des Kollegen Vilimsky, der in diesem Antrag klar for­muliert, dass die Versammlungsfreiheit eine wichtige und unantastbare Errungenschaft


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