Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 140

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Durchsetzung von politischen Zielen ist – aber jedenfalls keine Selbstjustiz in Terrorcamps! (Beifall beim BZÖ.)

15.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht damit auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Stadler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (918 d.B.): Bundesge­setz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwalt­schaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert werden (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp) (1009 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet Ziffer 10 wie folgt:

„10. Im § 278c entfällt der dritte Absatz.“

2. Die bisherige Ziffer 10 in Artikel 1 erhält die Bezeichnung „11.“.

Begründung:

Die Regelung des § 278c Absatz 3 StGB klassifiziert eine strafbare Handlung trotz Vorliegen der Voraussetzungen des Absatz 1 nicht als terroristisch und damit nicht nach § 278c StGB strafbar, wenn die beabsichtigte Straftat auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse, der Unterstüt­zung gesetzlich anerkannter Schutzziele oder die Ausübung oder Wahrung von Men­schenrechten ausgerichtet ist. Problematisch ist jedoch, dass der Wortlaut des Absat­zes einen enormen Auslegungsspielraum bietet. So gehen auch Personen, die Tat­handlungen im Sinne des ersten Absatzes verwirklichen, subjektiv oftmals davon aus, Ziele im Sinne des Absatzes 3 zu verwirklichen und berufen sich darauf. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll dieser Absatz abgeschafft werden.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jaro­lim. – Bitte.

 


15.48.27

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministe­rin! Meine Damen und Herren! Kollege Scheibner, ich glaube, es ist eine völlige Ver­kennung, die du da jetzt dargestellt hast, der Regelung, nämlich der Klarstellung, die im Ausschuss getroffen worden ist. Ich muss bei dieser Gelegenheit auch dankend sa­gen, dass wir uns für die anderen Materien noch ein wenig Zeit genommen haben, um zu verhindern, dass Vorfelddelikte so unbestimmt sind, dass sie von jeder Behörde an­ders ausgelegt werden. Und wir haben ja dieses Thema auch. Im Grunde genommen geht es hier nicht darum, etwas zu verhindern oder Straftaten wie Mord und all diese Delikte zu bestrafen, sondern es geht dabei darum, zu schauen, wer sich für so etwas


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