Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 141

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vorbereiten lässt. Und da muss schon sichergestellt sein, dass Veranstaltungen, die et­wa dazu dienen, Walfangmethoden an den Pranger zu stellen, nicht gemeint sind und andere Dinge auch nicht gemeint sind.

Daher steht ja in der Feststellung auch drinnen – und ich glaube, das ist relativ klar –, dass die Katalogstrafen nicht zu gelten haben, „wenn die beabsichtigte Straftat auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse, der Unterstützung gesetzlich anerkannter Schutzziele ... ausgerichtet ist“. Und da kann man dann nicht hergehen und von der Scharia und anderen Dingen, die ja meistens auch missbrauchend hier angewendet werden, reden, sondern es ist völlig klar, dass diese Straftaten davon umfasst sind.

Es soll allerdings nicht so sein, wie wir das eben aus diversen Diskussionen der jünge­ren Vergangenheit kennen, dass von einer Behörde wegen etwas verfolgt wird, wo drei andere Behörden – das kennen wir ja – die Verfolgung eingestellt haben. Hier ist auf alle Fälle der Gesetzgeber aufgefordert, sich hier klar zu bekennen.

Ich glaube also, dass die Regel an sich eine sehr vernünftige und auch eine sehr effi­ziente ist, und keiner will Terrorcamps in der hier zitierten Art und Weise.

Diese Gesetzesnovelle ist sonst auch eine sehr positive, weil viele Dinge novelliert werden, die in der Vergangenheit auch als Manko festgestellt worden sind. Die Kron­zeugenregelung – wir haben das schon x-mal hier besprochen – galt ja immer für das Kartellrecht, aber wenn der im Kartellrecht Betroffene dann seine Mitteilung getätigt hat, wer alles noch Mitkartellant war, dann wurde er nach dem Strafgesetz verfolgt, was dazu geführt hat, dass natürlich kein Mensch mehr aussagen wollte. Das Aufzugskar­tell und das Fahrschulkartell sind ja eigentlich nur deshalb aufgeflogen, weil diese Re­gelung bestanden hat, und die wird jetzt auch weiterentwickelt.

Durch die neue Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft, die weiterentwickelt wird zu einer Wirtschaftsstaatsanwaltschaft, werden wir eine sehr effiziente und eine sehr sachlich ausgebildete Expertengruppe haben, die gegen Wirtschaftskriminalität auftritt.

Wir haben zuletzt noch eine Diskussion darüber geführt – diese Staatsanwaltschaft ist ja bundesweit zuständig –, ob man nicht auch in Wien einen zuständigen Gerichtshof einrichten sollte, der ausschließlich für das ganze Bundesgebiet für derartige Delikte zuständig sein soll, also dass sowohl der Staatsanwalt als auch der Gerichtshof spe­zialisiert sind. Hier gab es dann von unterschiedlicher Seite Einwände dagegen, die Ge­richtshöfe in den Bundesländern wären genauso in der Lage, diese Verhandlungen ab­zuführen.

Was mich besonders beeindruckt hat, war, dass eigentlich der zuständige Präsident des Landesgerichtes Wien erklärt hat, er wünsche sich das auch nicht, das solle nicht so sein. Daher sind wir letztlich zu dem Ergebnis gekommen, dass grundsätzlich die Zuständigkeiten in den Ländern bleiben, dass allerdings über Anrufung, und zwar so­wohl von der Korruptionsstaatsanwaltschaft, dann von der neuen Wirtschaftsstaatsan­waltschaft, als auch von einer Partei eine Angelegenheit, wenn sie besonders prekär, besonders umfassend, besonders kompliziert vom Sachverhalt her ist, nach Wien in das Gericht geholt werden kann.

Ich darf, nachdem wir auch eine Diskussion geführt haben, dass die Sozialbetrugstat­bestände besonders wichtig sind, verfolgt zu werden, weil es natürlich unser aller Steu­ergeld ist und in vielen Fällen die Staatsanwaltschaften hier nicht wirklich verfolgen, auch einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Jarolim, Donnerbauer und Stad­ler einbringen:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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