Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 142

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„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Komplexität der Tathandlungen des Sozialbetruges und der Anzahl an Verfahren we­gen solcher Straftaten eine Annäherung der prozessualen Vorschriften an die Vorga­ben des strafrechtlichen Kompetenzpakets sinnvoll erscheint.“

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Ich nehme an, dass dadurch das, was wir derzeit noch offen haben, dann auch ge­schlossen werden kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ebenfalls ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Mag. Stadler, Kolleginnen und Kol­legen betreffend Bekämpfung des Sozialbetrugs und strafrechtliches Kompetenzpaket

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses (1009 d.B.) über die Regierungsvorlage (918 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Straf­gesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz zur Stärkung der strafrechtlichen Kompetenz geändert wer­den (strafrechtliches Kompetenzpaket – sKp)

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass eine effiziente Verfolgung des Sozialbetrugs auf Grund komplexer Sachverhalte auf Schwierigkeiten stößt und besondere Erfahrun­gen oder Sachkunde erfordert. Im Hinblick darauf sollten weitere Überlegungen ange­stellt werden, inwieweit diese Probleme durch Regelungen im Sinn der strafrechtlichen Kompetenzpakets gelöst werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, zu prüfen, ob unter Berücksichtigung der Komplexität der Tathandlungen des Sozialbetruges und der Anzahl an Verfahren we­gen solcher Straftaten eine Annäherung der prozessualen Vorschriften an die Vorga­ben des strafrechtlichen Kompetenzpakets sinnvoll erscheint.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


15.53.48

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ho­hes Haus! Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch kurz auf den Antrag, der im Ausschuss abgelehnt wurde, negativ behandelt wurde, des Abgeordneten Werner Her­bert, 539/A, eingehen, weil ich es einfach nicht nachvollziehen kann, warum dieser An-


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