Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 165

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zeit auch die Rote Armee Fraktion hatte, die auch die Brigate Rosse in Italien hatten und die auch die Action Directe in Frankreich hatte. Terrorismus, in welcher Form auch immer, ist grundsätzlich von einem entwickelten Rechtsstaat, wie es Österreich nun ein­mal ist, abzulehnen! (Beifall beim BZÖ.)

Nun zu meinem Anliegen in der anhängigen Debatte an Sie, Frau Bundesminister: Al­les, was mit der Bekämpfung von Kindesmissbrauch in Zusammenhang steht, und all das, was Kollegin Franz vollkommen richtig vorgetragen hat, wird erst seine Bestands­probe haben, wenn man sehen kann, wie es in der Praxis läuft.

Und wenn wir gerade von der Praxis reden, Frau Bundesminister, komme ich zu mei­nem konkreten Anliegen: Sie können anhand des Falles Kampusch zeigen, dass Ihnen das wirklich ein ernst zu nehmendes Anliegen ist. Ich ersuche Sie, die Ermittlungen nicht nur bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck laufen zu lassen, sondern auch dafür zu sorgen, dass die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck die führende Ermittlungsbehörde ist. Ich habe nämlich, meine Damen und Herren, erhebliche Bedenken, ob die Staatsan­waltschaft Innsbruck hinreichend Deckung hat, die politischen Implikationen, die sich immer deutlicher abzeichnen, auch wirklich aufzudecken.

Mittlerweile besteht eindeutig der Verdacht, dass es hinter diesem Fall Kampusch ei­nen seit langem tätigen, politisch potenten Kinderschänderring gibt, der über beste Be­ziehungen zu politischen Parteien verfügt. Meine Damen und Herren! Wiegen Sie nicht den Kopf. Ich habe einzelne eurer Kollegen schon darüber informiert. Es gibt massive Verdachtsmomente, dass hier ein seit Jahren tätiger Kinderschänderring den Tathinter­grund für diesen Fall liefert, und es ist nicht wegen Fräulein Kampusch notwendig, dass dieser Fall aufgeklärt wird, sondern das ist notwendig, weil es unter Umständen in der Vergangenheit weitere Opfer gegeben hat, und es ist notwendig, weil es unter Umstän­den in der Zukunft weitere Opfer geben könnte. Daher ist diesem Kinderschänderring, sei er auch noch so mächtig und noch so gut vernetzt, das Handwerk zu legen! (Beifall beim BZÖ.)

Die Praxis, meine Damen und Herren, wird anhand dieses spektakulären Falles erst zeigen, wie ernst es der Republik Österreich mit der Umsetzung dessen tatsächlich ist, was wir heute mit dieser Konvention beschließen. Kein Abkommen und kein Gesetz ist in der Lage, Kinder zu schützen. Erst die Praxis, das entschlossene Vorgehen der Jus­tizorgane – und damit letztlich auch des Justizministeriums, Frau Bundesministerin – sowie das entschlossene Vorgehen der Polizei und der Ermittlungsorgane werden zei­gen, dass man Kinderschändern in diesem Land jetzt wirklich das Handwerk legen möch­te. (Beifall beim BZÖ.)

17.10


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Ing. Westenthaler, Schenk, Grosz, Kollegin­nen und Kollegen betreffend verpflichtende und uneingeschränkte Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch von Minderjährigen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Justizausschusses über den An­trag 1083/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Verjährungsfristen von sexuellen Übergriffen auf Minderjährige (1019 d. B.)

 


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