Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll90. Sitzung / Seite 84

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis 01.03.2011 eine Novelle zum Tabaksteuergesetz vorzulegen, die eine Tabaksteuerangleichung für Feinschnitt auf das Niveau von Zigaretten vorsieht und gleichzeitig die per 01.07.2011 vorgese­hene Tabaksteuererhöhung für Zigaretten aufhebt.“

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Ich erkläre Ihnen kurz, warum. – Weil Sie grundsätzlich auch bei Ihren Steuerein­nahmen von völlig falschen Überlegungen ausgehen. Sie rechnen nämlich, dass mit der Tabaksteuererhöhung zirka 100 Millionen € mehr an Steuereinnahmen ins Budget fließen werden. Diese Milchmädchenrechnung ist schon im Jahr 2004/2005 nicht aufge­gangen. Damals hat man die Tabaksteuer um 30 Cent erhöht, was dazu geführt hat, dass sich die Schmuggelware drastisch erhöht hat und die Einnahmen nicht wie ursprünglich 100 Millionen € ausgemacht haben, sondern nur 20 Millionen €.

Wenn Sie, Herr Finanzminister, jetzt die Tabaksteuer in zwei Schritten um insgesamt 40 Cent erhöhen, dann wird sich meiner Meinung nach die Schmuggelware, die derzeit zirka 17 Prozent der Tabakwaren, die in Österreich konsumiert werden, ausmacht, drastisch erhöhen. Die Einnahmen in diesem Bereich werden sich dann nicht in der Größenordnung bewegen, wie es von Ihnen erhofft wird, sondern werden wesentlich darunter liegen.

Des Weiteren gefährden Sie dadurch Tausende von Tabaktrafikanten, speziell in Grenz­gegenden der Steiermark, des Burgenlandes, Niederösterreichs, Oberöster­reichs, jener Länder, die an Tschechien, an die Slowakei, an Ungarn, an Slowenien et cetera grenzen. Die dort ansässigen Trafikanten werden Sie damit gefährden und von Almosen abhängig machen, weil sie dann nicht mehr imstande sein werden, allein zu überleben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.04


Präsident Fritz Neugebauer: Die beiden Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und werden behandelt.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Bernhard Themessl und weiterer Abgeordneter betreffend Options­möglichkeit für Politiker im Pensionssystem „Alt“ in das Pensionssystem „Neu“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (981 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichts­hof­gesetz 1953, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Rechnungshofgesetz 1948, das Parteiengesetz, das Publizistikförderungsgesetz 1984, das KommAustria-Gesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Zustellgesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Konsulargebührengesetz 1992, das Aktiengesetz, das Arbeits- und Sozialgerichts­gesetz, das Außerstreitgesetz, das Baurechtsgesetz, das Eisenbahn-Enteignungs­entschädigungsgesetz, die Exekutionsordnung, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflan­zungsmedizingesetz, das Gebührenanspruchsgesetz, das Gerichtliche Einbringungs­gesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das GmbH-Gesetz, die Insolvenzordnung, die Juris­diktionsnorm, die Notariatsordnung, das Privatstiftungsgesetz, die Rechtsanwalts­ord­nung, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gesetz über das Statut der Europäischen Gesellschaft, das Strafrechtliche Entschädigungs­gesetz 2005, das Unternehmensgesetzbuch, das Urkundenhinterlegungsgesetz, das


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