Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 85

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11.55.03

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Der freiheitliche Parlamentsklub wird dem Antrag auf Zitierung der beiden zuständigen Minister ebenfalls beitreten, weil es letztlich einfach auch aufgrund des Respekts und auch der Verantwortung vonseiten der Minister notwendig wäre, dass sie dieser Debatte folgen.

Ich denke, dass mit ihrer Abwesenheit zum Ausdruck gebracht wird, dass eine Gering­schätzung des Themas und auch der Verfassung gelebt wird, wie wir es leider Gottes auch in der jüngsten Vergangenheit erleben mussten, und zwar beim Verfassungs­bruch im Rahmen des Budgets.

Es geht sehr wohl um Wertschätzung gegenüber dem Parlament. Wir haben auch angeregt – diese Debatte könnten wir auch gerne führen , die beiden Staatssekre­tariate einzusparen. Man hätte das Amt nach dem Abgang einer ehemaligen Staats­sekretärin, die in Wien eine Wahl nicht gerade erfolgreich geschlagen hat, nicht nach­besetzen müssen. Jedenfalls geht es um Respekt gegenüber dem Parlament, um Respekt auch gegenüber der Verfassung und auch gegenüber dem Thema Kinder­rechte, das wir heute debattieren. Deshalb ist es notwendig, dass beide zuständigen Minister diesen Respekt und diese Verantwortung auch dem Parlament entgegen­bringen. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

11.56


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung liegen nicht vor.

Ich komme zur Abstimmung über den Antrag des Herrn Abgeordneten Scheibner, die beiden genannten Regierungsmitglieder herbeizuholen.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Abg. Rädler: Ein Sturm im Wasserglas! Abg. Ing. Westen­thaler: Der nächste Champagnerempfang wird vorbereitet! Abg. Grosz: Morgen ist der nächste Schampusempfang ...!)

*****

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste gelangt Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.56.41

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein unglaublicher Meilenstein in der Grundrechtsentwicklung, in der Grundrechtsdiskussion auf internationaler Ebene gewesen, ein sehr großes und auch sehr modernes Vertragswerk zum Schutz der Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen und sicher ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der gesamten Grundrechtediskussion.

Der Geist dieser Konvention – und das ist das Bemerkenswerte daran – ist eine völlige Fokusverschiebung weg von der Vorstellung von Kindern als Anhängsel hin zu der Vorstellung von Kindern und Jugendlichen als Trägerinnen und Träger von eigen­stän­digen Rechten – ein Vorzeichenwechsel also, der auch in Österreich dringend notwen­dig gewesen wäre. Es geht um 41 wohl ausgewogene, lang diskutierte Artikel und das ganz klare Ziel, die Situation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

 


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