Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 117

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sind heute auch Fälle diskutiert worden, die man sich da ganz besonders genau wird ansehen müssen, und wir kennen die auch alle.

Letztendlich dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass heute der Bericht über besondere Ermittlungsmaßnahmen diskutiert wird, über Fälle von Schwerkriminalität. Wir wissen auch, dass das zum Beispiel bei der aktuellen Vorlage nicht der Fall ist. Wir diskutieren über die Schwere der Fälle und haben uns noch nicht über die Begriffe geeinigt.

Ich erachte es als besonders wichtig, diese Maßnahmen, die mit großen Eingriffen in Grundrechte verbunden sind, nicht nur an richterliche Genehmigungen zu knüpfen – das haben wir ja bereits –, sondern dass sie auch im Parlament diskutiert werden. Das stellt ein spezielles Controlling-Instrument dar.

Auch in diesem Bericht zeigt sich ganz deutlich, dass es ein besonders kritisches Spannungsfeld zwischen dem zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung erforderlichen Rüstzeug einerseits und den dazu erforderlichen Eingriffen in Grundrechte auf der anderen Seite gibt. Darauf hat Kollege Stefan besonders Bezug genommen. Wir sehen das auch an der laufenden Diskussion im Zusammenhang mit der Vorrats­daten­speicherung, die sicherlich in dieser Form, wie wir sie letztes Mal im Ausschuss diskutiert haben, nicht kommen wird können.

Es muss uns klar sein, dass die Sicherheitsbehörden und die Strafverfolgungs­behörden all jene Instrumente nützen, die wir ihnen als Gesetzgeber geben. Warum sollten sie das auch nicht tun? Wir sehen in der laufenden Diskussion oder auch in diesem Bericht, dass bis auf ein paar wenige Ausnahmen – von denen haben wir heute schon gehört – durchaus auch mit besonderer Sensibilität vorgegangen wird.

Problematisch sind laut Bericht manchmal die technischen Voraussetzungen. Es ist klar herausgekommen, dass die bei mehreren Lauschangriffen dazu geführt haben, dass die hinfällig und obsolet geworden sind, weil die Technik nicht funktioniert hat. Das sollte natürlich nicht passieren.

Es ist auch nicht zielführend, sehr geehrte Damen und Herren, Aufzeichnungen vernichten zu müssen, weil der Großteil davon im Ausland aufgezeichnet wurde. Wir kennen die kriminellen Strukturen, sie sind international vernetzt und agieren auch weit über nationale Grenzen hinaus. Hier gilt es zu evaluieren, ob die zwischenstaatlichen Über­einkommen eine schnelle und effiziente Reaktion ermöglichen. Wenn es schon solche Eingriffe gibt, dann sollten die zumindest zielführend sein. Rechtshilfeersuchen dürfen nicht erst zu spät gestellt werden.

Letztendlich zeigt dieser Bericht aber auch, dass für eine wirksame Kriminalitäts­bekämp­fung der Große Lauschangriff und der Große Spähangriff einfach notwendig und zielführend sind. – Ich danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.26

14.26.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, den vorliegenden Bericht III-110 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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