Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 211

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Sie der Meinung sind, dass es weniger streng ist; Frau Kollegin Korun, ich mache es nur für Sie; der Rest weiß ohnehin, dass es so ist (Abg. Öllinger: Was?) –, wenn man gepanzerte Fahrzeuge für die Grenzschutztruppen an ein Land liefert, bei dem es schon Berichte über Menschenrechtsverstöße gab (Abg. Öllinger: Ein Oberlehrer muss auch lernen!) – ich zitiere nur die Verfassungsdienstgutachten –, dann ist wegen der Einschränkung beim Wort „erhebliches Risiko“ die Ausfuhr dorthin zu verweigern, wohingegen sie bei „begründetem“ oder „hinreichendem Verdacht“ nicht abzulehnen wäre. Das heißt, nach der alten Bestimmung, nach der deutschen Bestimmung würden die gepanzerten Fahrzeuge geliefert werden, nach unserem neuen Gesetz nicht.

Das andere Beispiel – warum man bei der Förderung des Terrorismus nicht auch „erhebliches Risiko“ hinschreiben kann – erklärt der Verfassungsdienst auch ganz schlüssig: Die afghanische Polizei – wo die UNO uns bittet, sie aufzurüsten, wo wir die Polizisten zum Einschulen hinschicken – bestellt Pistolen. Würden wir da auch „erheb­liches Risiko“ hineinschreiben, dann besteht das in Afghanistan: Die können überfallen werden, und die Waffen könnten in die Hände der Taliban geraten. Dort muss ein „begründeter Verdacht“ vorliegen.

Daher ist die Unterscheidung sachdienlich und richtig, Frau Kollegin, und ich bitte, in diesem Sinn noch einmal das Abstimmungsverhalten zu überlegen. Amnesty ist natürlich kritisch und war vorsichtig. Ich habe selber noch mit dem Generalsekretär telefoniert, er hat gesagt: Wenn wir ein solches Gutachten haben und das klar ist, dann werden sie auch die strengere Regelung anerkennen. – Ich bin froh, dass wir diese Regelung haben. Es ist ein gutes Gesetz.

Frau Staatssekretärin! Der Dank gilt auch dafür, dass man nicht in der Pizzeria war – keine Glock-Pistolen –, sondern dass wir hier ein sehr strenges Gesetz bekommen. Ich würde mich freuen, wenn es auch mit der Unterstützung unserer grünen Freunde beschlossen werden könnte. Auch gegenüber Tunesien, in Ihrem Fall, besteht künftig noch weniger ein Risiko, dass Waffen hinausgehen.

Peter Pilz ist hoffentlich nicht in der Pizzeria im 8. Bezirk, denn sonst müssten wir ihm den Schlapphut wegnehmen. Ich wünsche mir weiter so lustige Auseinandersetzungen mit ihm und freue mich darauf, diese auch einmal im Plenum austragen zu können. Da müssen wir den Tagesordnungspunkt ein bisschen früher ansetzen, denn am Abend ruft die Pizzeria! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.19

19.19.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1073 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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