11/PET XXIV. GP

Eingebracht am 26.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Dietmar Keck

Abgeordneter zum
Österreichischen Nationalrat                                                                  Parlamentsfraktion

 

 

 

                                                                                                                                               

 An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

A-1017Wien

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

in der Anlage überreiche ich Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend
Änderung § 24 StVO - Straffreiheit bei Nichtfreihalten von zwei Fahrstreifen.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich
mit freundschaftlichen Grüßen

Petitionstext


Petition

Zur Änderung der Straßenverkehrsordnung im Zuge der nächsten Novellierung
mit dem Ziel einer Straffreiheit bei Nichtfreihalten von zwei Fahrstreifen in
Wohngebieten innerhalb von 30 km/h-Zonen.

Analysen, Studien, aber auch BewohnerInnen-Umfragen haben ergeben, dass der
ruhende Verkehr vor allem in größeren Städten einen zunehmenden Druck
verursacht, der sich haupts
ächlich in den Wohnvierteln einer jeden Stadt auswirkt.

Dort, wo keine Möglichkeit zur nachträglichen Errichtung von Bewohnertiefgaragen
besteht, und auch auf Grund des gewachsenen, teils historischen Baubestandes im
Zuge von Neubauten keine darüber hinausgehenden Stellplatzflächen geschaffen
werden k
önnen, ist der Parkplatzsuch-Verkehr ständig im Steigen begriffen.

Dieser ist nicht nur Grundlage für ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, sondern auch
Basis für eine unnötige Lärmentwicklung, sowie für leicht vermeidbare
Schadstoffemissionen, sowie Feinstaubbelastung.

Gerade in den obig dargelegten gewachsen Wohn-Stadtteilen verfügen die
Fahrbahnen oftmals nicht
über die erforderliche Breite, sodass im Verlauf dieser
Straßenzüge mit Gegenverkehr ein Parken verboten ist.

Diese Regelung erscheint nicht nur für sich selbst problematisch, sondern wird
zus
ätzlich auch noch unter dem Gesichtspunkt, dass dort ein Halten bis zu einer
Dauer von 10 Minuten sowie f
ür die Durchführung von Ladetätigkeiten erlaubt ist,
erschwert. In der Praxis l
ässt sich daher die Erfüllung dieser Normierung nicht
gew
ährleisten, sodass das Regelwerk der StVO in dieser Hinsicht zu ergänzen bzw.
zu überarbeiten wäre.


Intention der eingereichten Petition ist es daher, die entsprechende Passage
der Straßenverkehrsordnung (§ 24 Abs 3 lit. d) im Zug der nächstfolgenden
Novellierung dahingehend zu
ändern, sodass in Wohngebieten mit 30 km/h-
Zonen das Nicht-Freihalten von zwei Fahrstreifen bei Fahrbahnen mit
Gegenverkehr k
ünftig straffrei wird.

Das Anliegen dieser Petition wurde bereits im Linzer Gemeinderat, sowie bei
einhelliger Meinung im zust
ändigen Mobilitätsausschuss behandelt. In der Sitzung
vom 22. Jänner 2009 wurde das Anliegen dieser Petition auch in Form einer
Resolution an die
Österreichische Bundesregierung weitergeleitet.