12/PET XXIV. GP

Eingebracht am 28.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Jakob Auer                                                                                         ÖVP-Parlamentsklub

Abgeordneter zum Nationalrat                                                   1017 Wien - Parlament

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament
1017 Wien

Wien, am 21. Jänner 2009

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage übermittle ich Ihnen die Petition betreffend Vollziehung des
Schulorganisationsgesetzes nach Artikel 11 StGG" gem
äß § 100 Abs. 1 Z 1 GOG.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,

NR Jakob Auer


Prof.i.R.OSTR.MMag.Dr. Bahrain NOVZARI
4600 Wels, Südtirolerstraße 12c

An das

Präsidium des Nationalrates pleno titulo

Dr. Karl-Renner-Ring 3
1017 - Wien

Petition gemäß Art. 11 StGG betr. Vollziehung des SCHOG

Gemäß §§ 55a, 60 Abs. 2, 68a, 74 Abs. 2 unter Berücksichtigung von § 6
(insbes. Abs. 4), alle jeweils SCHOG, sind an Handelsakademien und
Handelsschulen als Nachfolgegegenstände der szt. "Staatsbürgerkunde bzw.
Rechtslehre" zumindest DREI Pflichtgegenstände (Politische Bildung und zwei
rechtliche) vorzusehen.

Einen Pflichtgegenstand mit weniger als drei Wochenstunden zu dotieren kommt
einen Abwürgen gleich. Beispielsweise sind im Lehrplan der Handelsschule für
diese drei zusammengefaßten Pflichtgegenstände sogar nur insgesamt zwei
Wochenstunden vorgesehen, m. E. ist das Willkür. Bei einer solchen Dotierung
von "Rechtsunterrichtsstunden" sind wir kein Rechtsstaat mehr, insbesondere
dann nicht, wenn man die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht eines Dienstgebers auf
die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Staatsbürger umlegt. Trotz
gigantischer Normenflut, vom Quantensprung durch das EU-Recht ganz zu
schweigen, entschuldigt Gesetzesunkenntnis nicht. Dies setzt eine entsprechende
Aufklärungspflicht voraus. Ohne Rechtserziehung gibt es keine Rechtskultur, im
Grunde wird dadurch ein zentrales Menschenrecht verletzt. Auch die Wirtschaft
benötigt den rechtlich gebildeten Mitdenker und nicht nur den eindimensionalen
Handlanger, und Politische Bildung a priori einer Lehrkraft ohne fundierte
Verfassungsrechtskenntnisse anzuvertrauen, wäre wohl verfehlt.
Bei Cicero haben wir seinerzeit übersetzt, daß die "Schulkinder" (discipuli) den
Text der Zwölf Tafeln auswendig lernen mußten. Heute schreibt Präsident Vaclav
Havel, daß es auch einem Geschäftsmann oder Restaurantbesitzer nicht schaden
würde, Jura studiert zu haben.

Wie ich, bisher unwiderlegt, nachgewiesen habe, sind die Wirtschaftspädagogen
bei der Präsentation juristischer Inhalte, gemessen an den
BWL-Schullehrbüchern, überfordert, von ihrer diesbezüglichen Ausbildimg her
gesehen, auch verständlich.