14/PET XXIV. GP
Eingebracht am 20.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
BGM Hannes Fazekas
Abgeordneter zum Nationalrat
Der Republik Österreich
SPÖ - Parlamentsfraktion
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
im Hause
Wien, am 20.02.2009
Petition betreffend "Veröffentlichung vorgesehener
strategischer
Umgebungslärmkarten und darauf basierender
Aktionspläne gemäß der Bundes -
Umgebungslärmschutzverordnung in Bezug auf die
Stadtgemeinde Schwechat"
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Anlage überreiche ich Ihnen gem. § 100 (1) GOG-NR die Petition
betreffend
"Veröffentlichung vorgesehener
strategischer Umgebungslärmkarten
und darauf
basierender Aktionspläne
gemäß der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung in Bezug auf die
Stadtgemeinde Schwechat". Gemäß
§ 100 (4) GOG-NR schlage ich
die Zuweisung an den Verkehrsausschuss und den
Ausschuss für Land - und Forstwirtschaft
des Nationalrates vor.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsgemäße Behandlung dieser Petition verbleibe
ich
Mit freundlichen Grüßen
NR BGM Hannes Fazekas
Einreicher:
NR BGM Hannes Fazekas, Rathausplatz 9, 2320 Schwechat
Parlamentarische Petition
betreffend
"Veröffentlichung vorgesehener strategischer Umgebungslärmkarten und darauf
basierender Aktionspläne gemäß der Bundes - Umgebungslärmschutzverordnung in
Bezug auf die Stadtgemeinde Schwechat"
Die letzte Mikrozensus - Erhebung der Statistik Austria, die im Jahr
2003 durchgeführt wurde, führt zu den Ergebnissen, dass sich mehr als 27 % der
ÖsterreicherInnen während des Tages durch Lärm belästigt fühlen, nachts sind
es nahezu 22 %.
Menschen, die in einer Gemeinde mit mehr als 20.000 EinwohnerInnen leben,
fühlen sich am höchsten belästigt. Nämlich 38 % der Befragten. Bei Gemeinden
mit weniger als 20.000 EinwohnerInnen sind es knapp 25 %.
Das Lebensministerium dokumentiert und veröffentlich seit 27. Jänner
2009 auf seiner Homepage www.laerminfo.at, die zu erstellenden strategischen
Umgebungslärmkarten und die darauf basierenden Aktionspläne. Den Hintergrund
des Erstellens von Lärmkarten und Aktionsplänen bildet die Bundes -
Umgebungslärmschutzverordnung, die auf einer Richtlinie über die Bewertung und
Bekämpfung von Umgebungslärm der Europäischen Union basiert.
Die Umgebungslärmrichtline und die oben genannte Lärmplattform hat zum Ziel,
einerseits die Lärmbelastung der Bevölkerung nach objektiven Kriterien und
einheitlichen Indizes in strategischen Umgebungslärmkarten zu dokumentieren
und andererseits darauf reagierende Aktionspläne zur Vermeidung und
Verminderung von Lärm zu erstellen.
Kriterien für die Veröffentlichung von strategischen
Umgebungslärmkarten gemäß
der Umgebungslärmschutzverordnung:
-> Straßen mit mehr als 6 Mio.
Kfz-Fahrten/Jahr, Eisenbahnstrecken mit
-> mehr als 60.000 Fahrten/Jahr und Flughäfen mit mehr als 50.000
-> Flugbewegungen/Jahr sowie in Ballungsräumen mit mehr als 250.000
-> EinwohnerInnen
auch für alle weniger stark
frequentierten Straßen,
Eisenbahnstrecken und Flughäfen
sowie für Straßenbahnstrecken und bestimmte
größere
Industrieanlagen(IPPC-Anlagen: Integrated Pollution Prevention and
Control).
Die einzelnen Themenkarten
bestehen aus einem Isophonenplan für Lden und
Lnight sowie je
einem Konfliktzonenplan für
die gleichen Parameter.
Isophone = Linie
gleichen Schalldrucks - Das ermöglicht die Flächenhafte
Darstellung von Lärmzonen (wie beim Luftdruck: Isobare,
Höhe in Landkarten:
Isohypse) Lden (L = Pegel, den = day-evening-night à Dauerschallpegel für Tag
(6-19 Uhr) + (Abend+ 5 dB Zuschlag) (19-22 Uhr) + (Nacht+10 dB Zuschlag) (22-
6Uhr)
Lnigth = Nachtdauerschallpegel ohne Zuschlag
Der
Konfliktzonenplan beschreibt jene Zonen, die geltende Richtwerte
überschreiten. Berechnet werden
jene Werte auf 4 m über dem Gelände.
Eine Gesamtschau
bzw. eine Summenkarte aller Lärmquellen wurde nicht erstellt.
Auch die Basis
der Daten wodurch Lärmzonen berechnet wurde, ist
den Unterlagen
nicht zu
entnehmen.
In Österreich erfüllt ein einziger Ballungsraum laut Bundes -
Umgebungslärmschutzverordnung die oben genannten Kriterien. Nämlich das
Gemeindegebiet von Wien, Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Wiener Neudorf,
Maria Enzersdorf und Mödling. Schwechat wird diesem Ballungsraum nicht
zugeordnet, obwohl das Siedlungsgebiet von Schwechat direkt an Wien angrenzt
und in der Natur keine Grenze erkennbar ist.
Für Schwechat wurden lediglich Lärmkarten für die A4, die S1, die B10, die
Ostbahn und den Flughafen ausgearbeitet.
Die Lärmkarten für den Straßenraum weisen eklatante Überschreitungen der
Richtwerte für die Maßnahmenplanung im Bereich Knoten Schwechat und entlang
der A 4 in Mannswörth auf.
Dort werden sowohl bei den Lden-, als auch bei den Lnight-Werten eklatante
Überschreitungen der Richtwerte für die Maßnahmenplanung ausgewiesen. Zum Teil
liegen die Lärmpegel in Wohngebieten mehr als 15 Dezibel über den
anzustrebenden Werten.
Am 19.02.2009 wurde im
Schwechater Gemeinderat dieses Anliegen mittels eines
Resolutionsantrags
an die Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und
Technologie, Doris Bures und den Bundesminister für Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, DI Nikolaus Berlakovich
verabschiedet.
Der
unterzeichnende Abgeordnete ersucht daher die Bundesregierung auf Grund
dieser Ausführungen um Umsetzung der
nachstehenden Forderung:
-> Als erste Sofortmaßnahme fordert der Abgeordnete im
Sinne der
Schwechater Bewohnerinnen und Bewohner daher die Reduktion der höchsten
erlaubten Geschwindigkeit auf der A4 von der Wiener Stadtgrenze bis zum
Flughafen auf 80
km/h. Mit einer Temporeduktion von 130 km/h auf 80 km/h,
lässt sich der Lärmpegel mit einem Schlag um 6 Dezibel
verringern - denn
schneller ist
lauter.
Eine solche Temporeduktion wäre auch der Verkehrssicherheit
dienlich.
Immerhin mussten die Schwechater Feuerwehren im Vorjahr 51 mal ausrücken, um
auf diesem kurzen Stück
der A4 Hilfe zu leisten.
-> Des Weiteren sind von den zuständigen Stellen unverzüglich Pläne
für zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Verringerung des Lärmpegels in Auftrag
zu geben.
-> Bezug
nehmend auf die Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung möchte
der Schwechater
Abgeordnete festhalten, dass es völlig unverständlich ist,
dass Schwechat
dem Ballungsraum Wien nicht angehören soll. Sowohl von seinen
wirtschaftlichen und verkehrlichen Verflechtungen her gesehen, als auch
aufgrund des
zusammengewachsenen Siedlungsgebietes ist die Stadtgemeinde
Schwechat
logischer Teil des Ballungsraumes Wien. Allein die Tatsache, dass
der Verschiebebahnhof Kledering auf Wiener und Schwechater Gebiet liegt, macht
deutlich, dass die Abkoppelung des Schwechater Teiles bei der Erstellung der
Schienenverkehrs-Lärmkarten sachlich nicht begründbar ist. Der Abgeordneten
fordert daher die
Aufnahme des gesamten Gemeindegebietes von Schwechat in den
Ballungsraum
Wien und die Beurteilung von Lärmimmissionen nach dem
Gesichtspunkt
eines Ballungsraumes.
-> Das
Gemeindegebiet von Schwechat ist von Lärmimmissionen aus
verschiedensten
Quellen wie Straße, Schiene, Flugverkehr und
Industrieanlagen
betroffen. Diese
unterschiedlichen Lärmimmissionen werden in den Lärmkarten
jedoch nur getrennt oder Teile wie die Immissionen von Industrieanlagen in
Schwechat gar
nicht dargestellt.
Im Sinne der
Vorsorge fordert der Abgeordnete
daher die
Darstellung der Lärmimmissionen in Schwechat in
Form von
Summenkarten
unter Einbeziehung aller Lärmemissionen
von Straße, Schiene,
Flugverkehr und
Industrieanlagen.