14/PET XXIV. GP

Eingebracht am 20.02.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

BGM Hannes Fazekas
Abgeordneter zum Nationalrat
Der Republik Österreich
SP
Ö - Parlamentsfraktion

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

im Hause

Wien, am 20.02.2009

Petition betreffend "Veröffentlichung vorgesehener strategischer
Umgebungslärmkarten und darauf basierender Aktionspläne gemäß der Bundes -
Umgebungslärmschutzverordnung in Bezug auf die Stadtgemeinde Schwechat"

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage überreiche ich Ihnen gem. § 100 (1) GOG-NR die Petition
betreffend "Veröffentlichung vorgesehener strategischer Umgebungslärmkarten
und darauf basierender Aktionspläne gemäß der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung in Bezug auf die Stadtgemeinde Schwechat". Gemäß
§ 100 (4) GOG-NR schlage ich die Zuweisung an den Verkehrsausschuss und den
Ausschuss f
ür Land - und Forstwirtschaft des Nationalrates vor.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsgemäße Behandlung dieser Petition verbleibe
ich

Mit freundlichen Grüßen

 

NR BGM Hannes Fazekas

 


Einreicher:

NR BGM Hannes Fazekas, Rathausplatz 9, 2320 Schwechat

Parlamentarische Petition

betreffend

"Veröffentlichung vorgesehener strategischer Umgebungslärmkarten und darauf
basierender Aktionspl
äne gemäß der Bundes - Umgebungslärmschutzverordnung in

Bezug auf die Stadtgemeinde Schwechat"

Die letzte Mikrozensus - Erhebung der Statistik Austria, die im Jahr

2003 durchgeführt wurde, führt zu den Ergebnissen, dass sich mehr als 27 % der

ÖsterreicherInnen während des Tages durch Lärm belästigt fühlen, nachts sind

es nahezu 22 %.

Menschen, die in einer Gemeinde mit mehr als 20.000 EinwohnerInnen leben,

fühlen sich am höchsten belästigt. Nämlich 38 % der Befragten. Bei Gemeinden

mit weniger als 20.000 EinwohnerInnen sind es knapp 25 %.

Das Lebensministerium dokumentiert und veröffentlich seit 27. Jänner

2009 auf seiner Homepage www.laerminfo.at, die zu erstellenden strategischen

Umgebungslärmkarten und die darauf basierenden Aktionspläne. Den Hintergrund

des Erstellens von Lärmkarten und Aktionsplänen bildet die Bundes -

Umgebungslärmschutzverordnung, die auf einer Richtlinie über die Bewertung und

Bekämpfung von Umgebungslärm der Europäischen Union basiert.

Die Umgebungslärmrichtline und die oben genannte Lärmplattform hat zum Ziel,

einerseits die Lärmbelastung der Bevölkerung nach objektiven Kriterien und

einheitlichen Indizes in strategischen Umgebungslärmkarten zu dokumentieren

und andererseits darauf reagierende Aktionspläne zur Vermeidung und

Verminderung von Lärm zu erstellen.

Kriterien für die Veröffentlichung von strategischen Umgebungslärmkarten gemäß
der Umgebungslärmschutzverordnung:

-> Straßen mit mehr als 6 Mio. Kfz-Fahrten/Jahr, Eisenbahnstrecken mit
-> mehr als 60.000 Fahrten/Jahr und Flugh
äfen mit mehr als 50.000
-> Flugbewegungen/Jahr sowie in Ballungsr
äumen mit mehr als 250.000
-> EinwohnerInnen auch für alle weniger stark frequentierten Straßen,
Eisenbahnstrecken und Flugh
äfen sowie für Straßenbahnstrecken und bestimmte
größere Industrieanlagen(IPPC-Anlagen: Integrated Pollution Prevention and
Control).

Die einzelnen Themenkarten bestehen aus einem Isophonenplan für Lden und
Lnight
sowie je einem Konfliktzonenplan für die gleichen Parameter.
Isophone = Linie gleichen Schalldrucks  - Das ermöglicht die Flächenhafte
Darstellung von Lärmzonen (wie beim Luftdruck: Isobare, Höhe in Landkarten:
Isohypse) Lden (L = Pegel, den = day-evening-night
à Dauerschallpegel für Tag

(6-19 Uhr) + (Abend+ 5 dB Zuschlag) (19-22 Uhr) + (Nacht+10 dB Zuschlag) (22-

6Uhr)

Lnigth = Nachtdauerschallpegel ohne Zuschlag

Der Konfliktzonenplan beschreibt jene Zonen, die geltende Richtwerte
überschreiten. Berechnet werden jene Werte auf 4 m über dem Gelände.
Eine Gesamtschau bzw. eine Summenkarte aller Lärmquellen wurde nicht erstellt.
Auch die Basis der Daten wodurch Lärmzonen berechnet wurde, ist den Unterlagen
nicht zu entnehmen.


 

In Österreich erfüllt ein einziger Ballungsraum laut Bundes -

Umgebungslärmschutzverordnung die oben genannten Kriterien. Nämlich das

Gemeindegebiet von Wien, Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Wiener Neudorf,

Maria Enzersdorf und Mödling. Schwechat wird diesem Ballungsraum nicht

zugeordnet, obwohl das Siedlungsgebiet von Schwechat direkt an Wien angrenzt

und in der Natur keine Grenze erkennbar ist.

Für Schwechat wurden lediglich Lärmkarten für die A4, die S1, die B10, die

Ostbahn und den Flughafen ausgearbeitet.

Die Lärmkarten für den Straßenraum weisen eklatante Überschreitungen der

Richtwerte für die Maßnahmenplanung im Bereich Knoten Schwechat und entlang

der A 4 in Mannswörth auf.

Dort werden sowohl bei den Lden-, als auch bei den Lnight-Werten eklatante

Überschreitungen der Richtwerte für die Maßnahmenplanung ausgewiesen. Zum Teil

liegen die Lärmpegel in Wohngebieten mehr als 15 Dezibel über den

anzustrebenden Werten.

Am 19.02.2009 wurde im Schwechater Gemeinderat dieses Anliegen mittels eines
Resolutionsantrags an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und
Technologie, Doris Bures und den Bundesminister f
ür Land - und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, DI Nikolaus Berlakovich
verabschiedet.

Der unterzeichnende Abgeordnete ersucht daher die Bundesregierung auf Grund
dieser Ausf
ührungen um Umsetzung der nachstehenden Forderung:

-> Als erste Sofortmaßnahme fordert der Abgeordnete im Sinne der
Schwechater Bewohnerinnen und Bewohner daher die Reduktion der h
öchsten
erlaubten Geschwindigkeit auf der A4 von der Wiener Stadtgrenze bis zum
Flughafen auf 80 km/h. Mit einer Temporeduktion von 130 km/h auf 80 km/h,
lässt sich der Lärmpegel mit einem Schlag um 6 Dezibel verringern - denn
schneller ist lauter.

Eine solche Temporeduktion wäre auch der Verkehrssicherheit dienlich.
Immerhin mussten die Schwechater Feuerwehren im Vorjahr 51 mal ausr
ücken, um
auf diesem kurzen St
ück der A4 Hilfe zu leisten.

-> Des Weiteren sind von den zuständigen Stellen unverzüglich Pläne

für zusätzliche bauliche Maßnahmen zur Verringerung des Lärmpegels in Auftrag

zu geben.

-> Bezug nehmend auf die Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung möchte
der Schwechater Abgeordnete festhalten, dass es völlig unverständlich ist,
dass Schwechat dem Ballungsraum Wien nicht angehören soll. Sowohl von seinen
wirtschaftlichen und verkehrlichen Verflechtungen her gesehen, als auch
aufgrund des zusammengewachsenen Siedlungsgebietes ist die Stadtgemeinde
Schwechat logischer Teil des Ballungsraumes Wien. Allein die Tatsache, dass
der Verschiebebahnhof Kledering auf Wiener und Schwechater Gebiet liegt, macht
deutlich, dass die Abkoppelung des Schwechater Teiles bei der Erstellung der
Schienenverkehrs-L
ärmkarten sachlich nicht begründbar ist. Der Abgeordneten
fordert daher die Aufnahme des gesamten Gemeindegebietes von Schwechat in den
Ballungsraum Wien und die Beurteilung von Lärmimmissionen nach dem
Gesichtspunkt eines Ballungsraumes.

-> Das Gemeindegebiet von Schwechat ist von Lärmimmissionen aus
verschiedensten Quellen wie Straße, Schiene, Flugverkehr und Industrieanlagen
betroffen. Diese unterschiedlichen Lärmimmissionen werden in den Lärmkarten
jedoch nur getrennt oder Teile wie die Immissionen von Industrieanlagen in
Schwechat gar nicht dargestellt. Im Sinne der Vorsorge fordert der Abgeordnete
daher die Darstellung der Lärmimmissionen in Schwechat in Form von
Summenkarten unter Einbeziehung aller Lärmemissionen von Straße, Schiene,
Flugverkehr und Industrieanlagen.