37/PET XXIV. GP
Eingebracht am 05.10.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Mag. Johann Maier
ABGEORDNETER ZUM
NATIONALRAT
DER REPUBLIK ÖSTERREICH
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara PRAMMER
im Hause Wien, am 24. September 2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Anlage übermittle ich die Petition „Einführung eines
Gerichtstages in Arbeits-
und
Sozialrechtssachen am Bezirksgericht St. Johann im Pongau" im Sinne des
§ 100 Abs. 1 Z 1
GOG mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige
Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Johann Maier
Anlage
Einbringer: Vizebürgermeister Hansjörg Obinger, Neubaugasse 4c/l, 5500 Bischshofen
Parlamentarische Petition
„ Einführung eines Gerichtstages
in Arbeits- und Sozialrechtssachen am
Bezirksgericht St. Johann im Pongau“
Mit Verordnung des Bundesministers
für Justiz vom 3.3.1986 über die Abhaltung von
Gerichtstagen in Arbeits- und
Sozialrechtssachen (Gerichtstagsverordnung) wurde festgelegt,
dass am Bezirksgericht Zell am See jeden Dienstag und am Bezirksgericht
Tamsweg an
einem Dienstag pro Monat Gerichtstage
abzuhalten sind. Am Standort des Bezirksgerichts St.
Johann gibt es noch keinen Gerichtstag, obwohl dies notwendig wäre,
wie dies auch Zahlen
der Arbeiterkammer belegen.
Die Arbeiterkammer Salzburg
betreut ArbeitnehmerInnen über die Bezirksstelle Pongau in
Bischofshofen und die Bezirksstelle Pinzgau in Zell am See. In den Jahren 2001
bis 2008
wurden an den beiden Bezirksstellen
Arbeitsgerichtsverfahren in folgendem Umfang betreut
bzw. geführt.
Jahr BST Pinzgau BST Pongau
2001 104 127
2002 83 121
2003 58 96
2004 72 105
2005 89 69
2006 90 96
2007 63 83
2008 62 114
Diese Aufstellung
zeigt, dass die ArbeitnehmerInnen im Pongau gegenüber den
ArbeitnehmerInnen im Pinzgau benachteiligt sind, weil die Arbeits- und
Sozialrechtsverfahren aus dem Pongau am
Sitz des Arbeits- und Sozialgerichtes Salzburg in
der Stadt
Salzburg abgeführt werden und deshalb die Parteien der Arbeits- und
Sozialgerichtsverfahren aus dem Pongau in die Stadt Salzburg anreisen
müssen.
Die
Fahrtstrecke aus dem Gasteinertal in die Stadt Salzburg beträgt ca. 100
Kilometer, aus
dem Ennspongau in die
Stadt Salzburg ca. 70 Kilometer.
Die Fahrtstrecke von Krimml nach
Zell am See beträgt ca. 60 Kilometer, von Unken nach
Zell am See ca. 50 Kilometer. Dies zeigt,
dass die arbeits- und sozialrechtsschutzsuchende
Bevölkerung aus dem Pongau weit höhere Fahrtstrecken in die Stadt
Salzburg in Kauf neh-
men muss, als ArbeitnehmerInnen aus dem Pinzgau.
Berücksichtigt
man weiters den höheren Verfahrensanfall im Pongau im Vergleich zum Pinz-
gau führt dies zu einer weiteren Benachteiligung der ArbeitnehmerInnen im
Pongau.
Petition
Der Einreicher und der
unterfertigte Abgeordnete ersuchen daher die Bundesministerin für
Justiz, die Gerichtstagsverordnung dahingehend abzuändern, dass auch am
Sitz des
Bezirksgerichtes St. Johann im Pongau an
einem bestimmten Werktag monatlich Gerichtstage
in Arbeits- und Sozialrechtssachen abzuhalten sind.
Abg. zum Nationalrat
Mag. Johann Maier