42/PET XXIV. GP

Eingebracht am 20.11.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Ewald Sacher

Abgeordneter zum Nationalrat

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Wien, am 19. November 2009

Betreff: 2. Novelle des Regionalen Raumordnungsprogramms NÖ - Mitte

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Gemäß § 100 Abs. 1 GOG-NR überreiche ich Ihnen die Petition betreffend der „2. Novelle des Regionalen Rauordnungsprogramms NÖ – Mitte“ mit dem Ersuchen um geschäftsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen,

NR Ewald Sacher


PETITION

betreffend

2. Novelle des Regionalen Raumordnungsprogramms NÖ - Mitte

Die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht des Amtes der NÖ Landesregierung beabsichtigt die Verordnung über ein „Regionales Raumordnungsprogramm NÖ – Mitte“ zu ändern.

In diesem Entwurf dieser Änderung ist beabsichtigt, im Dunkelsteinerwald zwischen den markanten Punkten Mammutbäume und Siebenmarksteine 50 Hektar Wald umzuwidmen. In der Folge soll es zur Errichtung eines zweiten Steinbruchs auf dem Gebiet der Marktgemeinde Paudorf kommen.

Noch am 25. Juli 2007 wurde bei einem Fachgespräch von Gutachtern und Behördenver-tretern im Gemeindeamt Paudorf angesichts einer bevorstehenden Erweiterung des bestehenden Steinbruchs - Sprengung bis in 75 Meter Tiefe - damit argumentiert, dass Sondierungen im Hörfarthgraben nur „minderwertiges Material“ ergeben hätten.

Kaum ist die angestrebte Tiefensprengung im Sommer 2009 bescheidmäßig gestattet worden, gilt dasselbe Gestein im Hörfarthgraben als „hochwertig“ und soll zur Sicherung des Staates Österreich unbedingt abgebaut werden. Im Umwidmungsantrag heißt es, dass der Standort Paudorf der einzige dafür in Frage kommende in der Nähe der Bundeshauptstadt sei. Dem widerspricht jedoch die Tatsache, dass in den niederösterreichischen Steinbrüchen wie Loja in Persenbeug-Metzling, Hengl in Eibenstein/Waldviertel und Limberg/Maissau sowie Hollitzer in Bad Deutschaltenburg höherwertiges Gestein zur Verfügung steht.

Eine naturschutzrechtliche Untersuchung am 30. Juni 2009 habe ergeben, dass angeblich keine Bedenken gegen die Anlegung des neuen Steinbruchs bestehen. Unter dem Titel „Lebensräume und Pflanzenarten“ werden auf 12 Seiten Bäume, Vögel und Käfer be-sprochen. Von Menschen und Familien ist jedoch keine Rede. Dazu passen Fotomontagen, die die Gegend frei von Behausungen zeigen.

Die geplante Umwidmung würde besonders für die 3 Orte am Ostrand des Dunkelsteiner-waldes - Paudorf/ Hörfarth / Meidling - weit schlimmere Auswirkungen haben als der schon bestehende Steinbruch in Meidling. So wird ein Abbau durch Sprengung, Betriebslärm, Staubentwicklung, erhöhtes Verkehrsaufkommen und vieles mehr eine gravierende Verschlechterung der Lebens- und Wohnqualität mit sich bringen. Dazu kommt, dass das Material über bewohntes Gebiet zum Hauptwerk transportiert werden muss. Die genaue Trasse kann der Planvorlage nur nebulos entnommen werden. Der Abtransport - „im Regelfall nicht per LKW“, heißt es - muss über Transportwege (Förderband, Seilbahn oder Straße) vorgenommen werden, die durch NATURA 2000-Gebiete führen.

In den letzten Jahrzehnten sind in der Marktgemeinde Paudorf, da nahe der nieder-österreichischen Landeshauptstadt gelegen, viele Häuser errichtet worden. Immer wurde ge-sagt, der bestehende Steinbruch werde in wenigen Jahren mit seinem Abbau zu Ende sein. Von Begrünung und von der Anlage eines „Naherholungsgebietes“ samt Biotopen im „still-gelegten Steinbruch“ war sogar die Rede. Jetzt das Gegenteil: der bisherige Steinbruch wird ausgeweitet und ein neuer ins Kalkül gezogen, der dem Naherholungsgebiet schweren Schaden zufügt.


Der Neuausweisung einer Eignungszone für die Gewinnung grundeigener mineralischer Rohstoffe im Bereich des Hörfarthgrabens ist Folgendes entgegenzuhalten:

1.  Eine wesentliche Änderung der Grundlagen geht aus den Erläuterungen nicht hervor. Der Hinweis, dass „unter Berücksichtigung der Liegenschaftsverhältnisse“ eine Eignung gegeben sei, ist keine wesentliche Änderung der Grundlagen, weil die Grundstücke schon vorher dem Stift Göttweig gehörten.

2.              Dem Umstand, dass am Abbaustandort Meidling nur mehr 15 Jahre abgebaut werden kann, wurde von der Gemeinde im Rahmen der Erlassung des örtlichen Entwicklungs- konzeptes insofern Rechnung getragen, als hier Folgendes festgelegt wurde: „Steinbruchareal Wanko: Zunächst Beendigung des Betriebes des Steinbruches, Nachnutzung als Betriebsgebiet.“

Damit hat die Gemeinde eindeutig klargelegt, dass hier keine längere Betriebsdauer stattfinden und auch kein Material von auswärts zugeführt werden soll. Auf diesen Aspekt wurde bei der SUP in keiner Weise eingegangen.

3.    In jüngster Zeit kam es durch den Betrieb, insbesondere durch den Transport mit LKW zu Beschwerden der Bevölkerung. Wenn auch die Zuführung des Materials mit Förderbändern oder ähnlichem geplant ist, so erfolgt der Abtransport des aufbereiteten Materials doch wieder zum Großteil mit LKW's. Dies wird auch durch die SUP bestätigt (Seite 11): 250 LKW/Tag nur aus dem Werk Wanko - bei einer LKW-Anzahl von 346 bei Zählstelle Rottersdorf.

Damit ist schon klar, dass der Großteil des LKW-Verkehrs vom Schotterwerk ausgeht und nicht von irgendwelchen „mautflüchtigen“ LKW's der angrenzenden Gemeinden.

4.    Im Bericht zum örtlichen Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Paudorf findet sich auf Seite 11 folgendes Ziel:

„Die Waldflächen im westlichen Gemeindegebiet weisen eine Erholungsfunktion auf.

Die Waldflächen im Osten des Gemeindegebietes weisen eine erhöhte Schutz- und

Wohlfahrtsfunktion auf und sind verantwortlich für den Erosions- und Klimaschutz.

Daher ist die Erhaltung des Waldes ein Ziel der Raumordnung.“

Der geplante Abbau steht damit in direktem Widerspruch zu diesem Ziel der

Walderhaltung.

Die Marktgemeinde Paudorf bedauert, dass auf das örtliche Raumordnungsprogramm keine Rücksicht genommen und sie nicht in die Planung einbezogen wurde und hat das auch in einem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss zum Ausdruck gebracht. Mit der Ausweisung dieser Eignungszone wird der Gemeinde die Möglichkeit genommen werden, im Rahmen des örtlichen Raumordnungsprogramms zum Schutz ihrer Bürger tätig werden zu können.

Daher werden die zuständigen Minister ersucht, das Anliegen einer wohlwollenden Prüfung zu unterziehen und auf die weitere Entwicklung des geplanten Vorhabens im Sinne der Bevölkerung der Gemeinde Paudorf Einfluss zu nehmen.