44/PET XXIV. GP

Eingebracht am 24.02.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Johannes Schmuckenschlager

An die

Präsidentin des Nationalrates

Frau Mag. Barbara Prammer

im Hause

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Der unterfertigte Abgeordnete zum Nationalrat, Johannes Schmuckenschlager, überreicht im

Sinne des § 100 Abs. 1 Ziffer 1 GOG des Nationalrates eine

PETITION

betreffend

Nein zu Tempo 50 auf dem

B 14 –Straßenabschnitt" zwischen Donauwarte und Kahlenbergerdorf

zur weiteren geschäftsmäßigen Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Abgeordneter zum NR Johannes Schmuckenschlager


Parlamentarische Petition

Nein zu Tempo 50 auf dem

B 14-Straßenabschnitt" zwischen Donauwarte und Kahlenbergerdorf

SACHVERHALT

Ein Protest des Autofahrerclubs ÖAMTC, an dem sich 50.000 Menschen per Unterschrift beteiligten, führte zur teilweisen Aufhebung der Tempo 50-Verordnung für die Wiener Ausfallstraßen. Die ursprüngliche rechtliche Begründung war das Immissionsschutzgesetz der Stadt Wien. Diese Verordnung wurde aufgrund der Proteste novelliert. Auf nahezu sämtlichen Ausfallstraßen Wiens wurde die Höchstgeschwindigkeit wieder auf Tempo 70 km/h verordnet.

Leider ist aber die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h für den, für die Klosterneuburger Wien-Pendler so wichtigen, Straßenabschnitt auf der B 14, zwischen Höhe Donauwarte und Kahlenbergerdorf, nicht wieder eingeführt worden. Da dieser Teilabschnitt eine 4-spurige Fahrbahn aufweist, weder in stark verbautem Gebiet liegt, und es auch keine einzige Ampel auf dieser Strecke gibt, besteht keine Begründung dafür, die Einführung des ehemaligen Tempolimits von 70 km/h, analog zu den anderen Wiener Ausfallstraßen, nicht zu verordnen.

Es besteht bei diesem Sachverhalt eine Diskriminierung der Klosterneuburger Autofahrer gegenüber dem restlichen Wiener Umland. Ebenso ist es nicht zu verstehen, dass dieser Abschnitt der B 14 auf Tempo 50 reduziert ist, wobei die auf Wiener Landesgebiet verlaufenden Straßenkilometer zum größten Teil eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 70 km/h aufweisen.

In diesem Sinne würde eine Wiedereinführung der Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf besagtem Straßenabschnitt eine Tempoharmonisierung und eine Gleichstellung aller BewohnerInnen des Wiener Umlands bedeuten.