64/PET XXIV. GP

Eingebracht am 11.11.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga Barbara Prammer

Dr.-Karl-Renner-Ring 3 1017 Wien

Wien, am 11. November 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage übermitteln wir die Petition

Kinder gehören nicht ins Gefängnis"

im Sinne des § 100 Abs. 1 Z 1 GOG (Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates)      mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen,

die Abgeordneten zum Nationalrat

Sonja Ablinger    Josef Huainigg    Tanja Windbüchler-Souschill    Peter Westenthaler SPÖ                        ÖVP                            GRÜNE                                              BZÖ


Wien, am 14. Oktober 2010 Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,

am 6. Oktober 2010 wurden zwei gut integrierte, achtjährige Mädchen von ihrer  kranken Mutter getrennt, ins Gefängnis gesteckt und mit ihrem Vater in den Kosovo abgeschoben. Es kann für die Sicherheit der Republik nicht notwendig sein zwei  Kinder von ihrer Mutter zu trennen und mit Gewalt außer Landes zu schaffen. Wir dürfen nach so einem Fall jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, denn aus unserer täglichen Arbeit wissen wir, dass dies kein Einzelfall ist.

Die ständigen Verschärfungen des Asyl- und Fremdenrechts haben dazu geführt,   dass die Gesetze selbst für RechtsexpertInnen kaum mehr verständlich und auch für  die Behörden nicht mehr eindeutig anwendbar sind. VertreterInnen der Polizei  beharren darauf, dass die Vorgehensweise rechtmäßig und unvermeidbar gewesen  sei. Wenn es aber die Rechtslage erfordert, Familien auseinander zu reißen und   kleine Kinder frühmorgens mit gezücktem Sturmgewehr aus den Betten zu holen, um  sie abschieben zu können, dann gehören diese Gesetze geändert.

Über alle Parteigrenzen hinweg fordern wir daher das Bekenntnis, dass Kinder nicht ins Gefängnis gehören.

Es ist nur schwer zu begreifen, dass gut integrierte Familien, deren Kinder den   größten Teil ihres Lebens in Österreich verbracht haben, und die besser Deutsch als  ihre Muttersprache sprechen, kein humanitäres Bleiberecht erhalten. Bleiberecht    darf nicht zum Lotteriespiel verkommen. Denn nicht nur im aktuellen Fall der Familie   K. wurden offensichtlich anerkannte Menschenrechte verletzt und gegen die Kinderrechtskonvention verstoßen. Österreich hat zwar die Kinderrechtskonvention   der Vereinten Nationen bereits im Jahr 1992 ratifiziert, an eine Verankerung im Verfassungsrang für Kinder im Asyl- oder Bleiberechtsverfahren wurde aber nicht gedacht. Die Kinderrechtskonvention verlangt den Vorrang des Kindeswohls bei    jeder Form staatlichen Handelns und sieht ausdrücklich den Schutz von Kindern im Asylverfahren und Fremdenrecht vor. Das Vorgehen der Polizei, die Zerreißung von


Familien durch Einsperren und getrennte Abschiebung zeigen aktuell                 die Missachtung dieses Grundsatzes. Daher weisen wir Sie darauf hin, dass die Rechte der Kinder für alle Kinder gelten müssen und über die Standards der europäischen Menschenrechtskonvention hinausreichen.

Sie haben es in der Hand!

Wenn Sie nicht wollen, dass weiterhin Kinder in Gefängnissen landen, dann   sollten Sie die Kinderrechtskonvention endlich uneingeschränkt in die   Verfassung aufnehmen.

Wenn Sie nicht wollen, dass weiterhin Kinder in Schubhaft landen und Familien auseinandergerissen werden, dann müssen Sie ein Zeichen setzen und ein    neues Fremdenrecht fordern.

Michael Chalupka                                                      Michael Landau

Direktor Diakonie Österreich                                Caritasdirektor der Erzdiözese Wien

Christian Moser                                                          Heinz Patzelt

Geschäftsführer SOS-Kinderdorf Österreich Generalsekretär Amnesty Int. Österreich


Unser Anliegen wurde über die Webseite "www.gegen-unrecht.at" von über 110.000 Menschen online unterzeichnet. Eine Liste aller UnterzeichnerInnen für die uneingeschränkte Aufnahme der Kinderrechte gemäß UN-Kinderrechtskonvention in die Österreichische Bundesverfassung wird an die Präsidentin des Nationalrates, Mag.a Barbara Prammer, übergeben. Diese Petition wird damit dem Österreichischen Nationalrat zur Behandlung zugeführt. Das Österreichische Parlament wird außerdem aufgefordert, für den breiten Dialog eine parlamentarische Enquete zum Thema Kinderrechte in die Verfassung" zu veranstalten. Kinder gehören nicht ins Gefängnis!