9/PET XXIV. GP

Eingebracht am 26.01.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

An Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

A-1017 Wien

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

in der Anlage überreiche ich Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Änderung § 24 StVO - LKW-Parken im Wohngebiet.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich mit freundschaftlichen Grüßen

Dietmar Keck

Petitionstext


Petition: JA! zur Wohnqualität!

NEIN! zum LKW-Dauer-Parken im Wohngebiet!

Im Zeitalter der internationalen Produktionsstandorte und des globalen Handels stellt das Transportgewerbe einen wichtigen Pfeiler im täglichen Wirtschaftsleben dar. Neben der Nutzung von Bahn- und Seewegen sind es hier vor allem die Lastkraftwägen, die die Hauptaufgabe der Waren- und Rohstoffdistribution übernehmen.

Was im Wirtschaftsleben eine bedeutende Rolle einnimmt, kann jedoch für Wohn- und Siedlungsgebiete ein massives Problem darstellen. Die, dem allgemeinen Eindruck entsprechend, in den letzten Jahren massiv gestiegene Unsitte des LKW-Dauerparkens" im Siedlungsgebiet beschert" den betroffenen Anrainerinnen nicht nur eine optische Beeinträchtigung ihres Wohnumfeldes, sondern bewirkt auch eine massive Benachteiligung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit, die Lärmentwicklung und den Umweltschutz.

Probleme im Straßenverkehr

LKWs verstellen oftmals auch bei korrektem Parkieren im Sinne der StVO die Sicht, verdecken einparkende wie abfahrende PKWs oder zwingen Erwachsene und Kinder, die eine Straße überqueren wollen, weit auf die Fahrbahn hervorzutreten, um Sicht auf den fließenden Verkehr zu erhalten. Vor allem bei Nebel, Niederschlag oder Schneefall verwandeln sich abgestellte Lastkraftwägen regelmäßig zu unerwarteten Schikanen, sodass Kollisionen infolge eines Ausweichmanövers oder Auffahrunfälle mit den LKWs selbst nicht selten unausweichlich sind.

Umweltschutz, Lärm

Auch Argumente der Lärmentwicklung und des Umweltschutzes sind es, die gegen das LKW-Parken in Wohngebietsnähe sprechen. Viele Lastkraftwägen müssen noch nach dem Abstellen oder schon lange vor ihrer Abfahrt mit laufendem Motor betrieben werden, um z.B. eine Bremsanlage in Gang zu bringen oder um mit Kühl- oder Wärmevorrichtungen zu hantieren.

Dies stellt für nahegelegene Wohngebiete nicht nur eine Quelle unnötiger Lärmbelastung dar, sondern bewirkt auch eine gesundheitliche Bedrohung durch Feinstaub, etwaiger ablaufender Öle oder Kondensate. Je mehr Lastkraftwägen - in der Realität kann festgestellt werden, dass sich etablierte" LKW-Abstellorte in rascher Zeit vergrößern - an einem Ort in Wohngebietnähe abgestellt wurde, umso größer wird diese Problematik.


Rolle des Berufskraftverkehrs

Es ist eine Tatsache, dass das Transportgewerbe ein wichtiges und hartes Geschäft ist. Die Arbeit der BerufskraftfahrerInnen ist eine, die höchsten Respekt abverlangt. Dennoch ist unklar, warum es den Transportunternehmen scheinbar unmöglich ist, Heimathäfen" für ihre Firmenfahrzeuge anzubieten. Es stellt sich die Frage: Wie würden die Wohngebiete aussehen, wenn alle, die ein berufliches Fahrzeug nutzen -die MitarbeiterInnen der Müllabfuhr, der Polizei, des Bautransportgewerbes etwa - es ebenfalls mit nachhause nehmen müssten?

Zur Lösung des Problems wird daher eine Novellierung der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) gefordert. Dort steht seit 1960 im §24 geschrieben:

Das Parken ist... verboten:

... In der Zeit des Fahrverbotes gemäß § 42 Abs. 1 sowie sonst von 22 Uhr bis 6 Uhr im Ortsgebiet weniger als 25 m von Häusern entfernt, die ausschließlich oder vorwiegend Wohnzwecken dienen oder die Krankenanstalten, Kuranstalten oder Altersheime sind, mit Lastkraftwagen, Anhängern und Sattelzugfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 3,5t.

Die Forderung lautet, den, im Paragraph §24 StVO erwähnten Abstand von 25m auf 100m zu erweitern. Sie deckt sich mit einer Resolution des Linzer Gemeinderates vom 28.10.2004 an die damalige ÖVP/BZÖ Bundesregierung, die einstimmig beschlossen wurde.

Weiters wurde unsererseits bereits zweimal eine Petition, der die Sammlung von Unterschriften vorangegangen war, zum Thema LKW-Parken im Wohngebiet" im Österreichischen Parlament eingerecht. Deren Behandlung wurde jeweils mit Ende der XXII. bzw. der XXIV Gesetzgebungsperiode gesetzeskonform -jedoch zum Nachteil der betroffenen BürgerInnen ergebnislos - eingestellt.

Nach jahrelangem Stillstand in der Sache soll diese dritte Petition den Anstoß zu einer echten Verbesserung für die österreichische Bevölkerung bilden.