NATIONALRAT

 

 

           Der Justizausschuss hält Mittwoch, den 2. Dezember 2015, um 14 Uhr im Lokal VIII Sitzung.

 

TAGESORDNUNG

 

1.)         Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Strafgesetzbuch und das Bewährungshilfegesetz geändert werden, und mit dem ein Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen nach §§ 129 I, 129 I lit. b, 500 oder 500a Strafgesetz 1945 sowie §§ 209 oder 210 Strafgesetzbuch erlassen wird (JGG-ÄndG 2015) (852 d.B.)

2.)         Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Modernisierung des Jugendstrafrechts (582/A(E))

           (Wiederaufnahme der am 14. Oktober 2014 vertagten Verhandlungen)

3.)         Antrag der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch - StGB), BGBl. Nr. 60/1974, geändert wird (724/A)

4.)         Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Unterhaltsvorschußgesetz, das Firmenbuch­gesetz, die Rechtsanwaltsordnung und das EIRAG geändert werden (Gerichts­gebühren-Novelle 2015 – GGN 2015) (901 d.B.)

5.)         Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird (23/A)

6.)         Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung eines Gerichtsgebührenrechners (976/A(E))

7.)         Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterschreitung des Existenzminimums bei Exekutionen wegen Unterhaltsansprüchen (1396/A(E))

 

Wien, 2015 11 27

 

 

 

Mag. Michaela Steinacker

Obfrau

 

 

Aviso

 

           Es ist vorgesehen, die Tagesordnungspunkte 1 bis 3 sowie 4 bis 6 jeweils unter einem zu verhandeln.

 

           Außerdem ist beabsichtigt, diese Sitzung bis 17 Uhr zu beenden.