Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfes:

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung war Teil des Finanzausgleiches 2008 bis 2013, welcher bis 31. Dezember 2016 verlängert wurde.

Im Paktum zum Finanzausgleich 2017 bis 2021 ist nunmehr die Verlängerung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung für die Dauer der Finanzausgleichsperiode ab 1. Jänner 2017 vorgesehen.

Besonderer Teil

Zu Artikel 9:

Die Vereinbarung soll bis zum Außerkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes 2017 gelten.

Zu Artikel II (Inkrafttreten)

Die Vereinbarung soll mit 1. Jänner 2017 in Kraft treten.

Zu Artikel III (Hinterlegung)

Die Urschrift der Vereinbarung soll beim Bundeskanzleramt hinterlegt werden.