1431 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage (1349 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden, hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 7. Dezember 2016 auf Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger  mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, dagegen: F, N, T) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Pensionsgesetz 1965, zum Bundestheaterpensionsgesetz und zum Bundesbahn-Pensionsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Um die Kaufkraft der Senior/inn/en aufrecht zu erhalten, soll zum 30. Dezember 2016 eine Einmalzahlung in der Höhe von 100 € zur Auszahlung kommen.

Diese Einmalzahlung soll Personen gebühren, die im Dezember 2016 Anspruch auf eine Pension nach dem jeweils für sie geltenden Pensionsgesetz haben und soll zum 30. Dezember 2016 zur Dezemberpension nachgezahlt werden, wobei der Anspruch auf eine Einmalzahlung nach dem Pensionsgesetz 1965, jenem nach dem Bundesbahn-Pensionsgesetz oder dem Bundestheaterpensionsgesetz vorgeht und der Anspruch nach dem Bundesbahn-Pensionsgesetz den Anspruch nach dem Bundestheaterpensionsgesetz ausschließt.

Die Länder werden ermächtigt gleichartige Regelungen für ihre Beamtinnen und Beamten zu treffen (Befreiung der Einmalzahlung von der Entrichtung eines Krankenversicherungsbeitrags und der Einkommensteuer).“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Mag. Gerald Loacker, August Wöginger, Karl Öllinger, Johann Hechtl, Ing. Mag. Werner Groiß, Ing. Waltraud Dietrich, Werner Neubauer, Johann Hell, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ing. Markus Vogl und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 12 07

                               August Wöginger                                                               Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann