1439 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (1354 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden

Der vorliegende Entwurf ist einer kurzfristigen finanziellen Entlastung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gewidmet.

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das im Entwurf vorliegende Bundesgesetz auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG.

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 7. Dezember 2016 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer die Abgeordneten August Wöginger, Mag. Birgit Schatz, Mag. Gerald Loacker, Jakob Auer, Ing. Hermann Schultes, Ing. Waltraud Dietrich und Harald Jannach sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Aus Gründen der leichteren Vollziehbarkeit soll an die Stelle einer Beitragsgutschrift für das vierte Quartal 2016 in Fällen, in denen die monatliche Beitragsgrundlage einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, eine generelle Gutschrift im Ausmaß von 53% der in diesem Quartal zu entrichtenden einschlägigen Beiträge treten.

Damit wird durch diese Gutschriften ein Volumen von rund 88 Mio. € ausgeschöpft werden.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, T, dagegen: G, N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2016 12 07

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                          Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann