Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Senkung der Anzahl von Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte anlässlich von Prüfungsmaßnahmen

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Entfall der Möglichkeit einer wiederholten Selbstanzeige

-       Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte anlässlich von Prüfungen und Erhebungen

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Durch die geplante Maßnahme werden Mehreinnahmen in der ausgewiesenen Höhe erwartet. Dies einerseits durch einen Zuwachs an Selbstanzeigen vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen, andererseits aus Mehreinnahmen durch die vorgeschriebenen Zuschläge.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Nettofinanzierung Bund

149.900

31.758

28.754

26.749

23.744

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Finanzstrafgesetznovelle 2014

 

Einbringende Stelle:

BMF

Laufendes Finanzjahr:

2014

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2014

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral." der Untergliederung 15 Finanzverwaltung bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die kostenlose Straffreiheit aufgrund einer Selbstanzeige für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte löst breites Unverständnis aus, insbesondere wenn die Selbstanzeige unter dem Druck einer bereits aktuell drohenden Entdeckung erstattet wird.

Es werden rund 8.000 bis 9.000 Selbstanzeige im Jahr erstattet. Betroffen sind Abgabepflichtige, die angesichts einer bevorstehenden Prüfungsmaßnahme im letzten Moment durch eine Selbstanzeige noch Straffreiheit erlangen wollen.

Weiters soll nur mehr eine Selbstanzeige je Abgabenart und Besteuerungszeitraum zulässig sein.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Fortschreibung des bisherigen als ungerecht empfundenen Zustandes

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019

Evaluierungsunterlagen und -methode: Finanzinterne Daten über die Entwicklung der Selbstanzeigen stehen für die Evaluierung zur Verfügung.

 

Ziele

 

Ziel 1: Senkung der Anzahl von Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte anlässlich von Prüfungsmaßnahmen

 

Beschreibung des Ziels:

Durch die Auferlegung eines Abgabenzuschlages soll ein Anreiz dafür geschaffen werden, sich rechtstreu zu verhalten oder gegebenenfalls mit einer Selbstanzeige nicht bis zu einer unmittelbar bevorstehenden Entdeckung zuzuwarten.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Aufgrund der historischen Entwicklung der Selbstanzeigen wird von einem Ausgangswert im Jahr 2015 von rund 2.000 zuschlagspflichtigen Selbstanzeigen ausgegangen.

Im Jahr 2018 beträgt die Anzahl der zuschlagspflichtigen Selbstanzeigen rund 1.500.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Entfall der Möglichkeit einer wiederholten Selbstanzeige

Beschreibung der Maßnahme:

Es soll bewirkt werden, dass in einer Selbstanzeige die Offenlegung vollständig erfolgt, und nicht bloß teilweise, je nach Entdeckungsrisiko eine Offenlegung erfolgt.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Maßnahme 2: Abgabenerhöhung bei Selbstanzeigen für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte anlässlich von Prüfungen und Erhebungen

Beschreibung der Maßnahme:

Die "Verteuerung" der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige für vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Finanzdelikte soll einerseits eine Berichtigung schon vor einer zu erwartenden Entdeckung erwirken und andererseits einen größeren Anreiz zur Steuerehrlichkeit erzielen.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt – Laufende Auswirkungen

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Erträge

150.000

32.000

29.000

27.000

24.000

Personalaufwand

22

179

182

186

190

Betrieblicher Sachaufwand

8

63

64

65

66

Werkleistungen

70

0

0

0

0

Aufwendungen gesamt

100

242

246

251

256

Nettoergebnis

149.900

31.758

28.754

26.749

23.744

 

in VBÄ

2014

2015

2016

2017

2018

Personalaufwand

0,38

2,98

2,98

2,98

2,98

 

Erträge: Die Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

2014: Vorzieheffekte aufgrund der Einführung des Zuschlages 147.000.000 sowie Zuschlagsaufkommen 3. Quartal ca. 3.000.000

In den Folgejahren sind Mehrerträge aus Zuschlägen zu erwarten, wobei davon ausgegangen wird, dass aufgrund des Lenkungseffektes die zuschlagpflichtigen Selbstanzeigen leicht zurückgehen werden.

 

Personalaufwand: zusätzlicher Vollzugsaufwand durch Außenprüfungsorgane und Organe der Finanzstrafbehörden

 

Betrieblicher Sachaufwand: kein wesentlicher Mehraufwand

 

Werkleistungen: IT-Implementierung 2014

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang mit detaillierten Darstellungen

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2014

2015

2016

2017

2018

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

100

242

246

251

256

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2014

2015

2016

2017

2018

gem. BFRG/BFG

15.02.02 Steuer- u. Zollkoordination

 

100

242

246

251

256

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Bedeckung erfolgt gem. BFRG/BFG Detailbudget 15.02.02 Steuer- und Zollverwaltung.

 

Laufende Auswirkungen

 

Personalaufwand

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

Maßnahme / Leistung

Tätigkeitsschr.

Körpersch.

Verwgr.

Fallz.

Zeit

2014

2015

2016

2017

2018

Zuschlag Selbstanzeige

Vorschreibung

Bund

VB-VD-Gehob. Dienst2 v2/4

254

2,00 Stunden

17.146

 

 

 

 

 

 

 

 

2.000

2,00 Stunden

 

137.712

140.466

143.276

146.141

 

Prüfung

Bund

VB-VD-Höh. Dienst 3 v1/1-v1/3; a

254

30,00 Minuten

5.131

 

 

 

 

 

 

 

 

2.000

30,00 Minuten

 

41.209

42.033

42.874

43.731

SUMME

 

 

 

 

 

22.277

178.921

182.499

186.149

189.872

 

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

GESAMTSUMME

 

22.277

178.921

182.499

186.149

189.872

 

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

VBÄ GESAMT

 

0,38

2,98

2,98

2,98

2,98

 

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

 

Körperschaft

2014

2015

2016

2017

2018

Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

Bund

7.797

62.622

63.875

65.152

66.455

 

Der Arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand wurde mit 35% berechnet.

 

Werkleistungen

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2014

2015

2016

2017

2018

Programmieraufwand

Bund

1

70.000,00

70.000

 

 

 

 

GESAMTSUMME

 

 

 

70.000

 

 

 

 

 

Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Preis je Einheit(€)

2014

2015

2016

2017

2018

Vorzieheffekt Abgabenaufkommen und Zuschläge

Bund

1

150.000.000,00

150.000.000

 

 

 

 

Zuschlagsaufkommen

Bund

1

32.000.000,00

 

32.000.000

 

 

 

 

 

1

29.000.000,00

 

 

29.000.000

 

 

 

 

1

27.000.000,00

 

 

 

27.000.000

 

 

 

1

24.000.000,00

 

 

 

 

24.000.000

SUMME

 

 

 

 

32.000.000

29.000.000

27.000.000

24.000.000

GESAMTSUMME

 

 

 

150.000.000

32.000.000

29.000.000

27.000.000

24.000.000

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA – Tools erstellt.