335 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht und Antrag

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsruhegesetz geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über die Regierungsvorlage 319 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden – Arbeits- und Sozialrechts–Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014) hat der Ausschuss für Arbeit und Soziales am 6. November 2014 auf Antrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, T dagegen: F, G, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Arbeitsruhegesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu Z 2 (§ 25 Abs. 1):

Die durch die Regierungsvorlage 319 d.B. in Art. 4 Z 4 neu eingeführte Sonderregelung für die Arbeitszeitaufzeichnungen bei fixer Arbeitszeitaufteilung macht auch eine Regelung im Arbeitsruhegesetz erforderlich, dass auch Störungen der Wochenendruhe, Wochenruhe, Feiertagsruhe und Ersatzruhe als laufend aufzuzeichnende Abweichungen gelten.

Zu Z 1 und 4 (§ 22c und § 34 Abs. 2):

Anpassungen an die neue Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über den Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (ABl. Nr. L 60 vom 28.2.2014 S. 1).“

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Johann Hechtl, August Wöginger, Herbert Kickl, Mag. Gerald Loacker, Mag. Judith Schwentner, Josef Muchitsch, Ing. Markus Vogl, Mag. Gertrude Aubauer, Ulrike Königsberger-Ludwig, Gabriel Obernosterer, Ing. Waltraud Dietrich, Mag. Helene Jarmer, Erwin Spindelberger, Mag. Michael Hammer und Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Hechtl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2014 11 06

                                  Johann Hechtl                                                                  Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann