633 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über die Regierungsvorlage (587 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Auf Grund des überdurchschnittlichen Anstieges der Arbeitslosigkeit bei Personen ab 50, sollen die Regelungen betreffend die Finanzierung aktiver Maßnahmen aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung insbesondere zu Gunsten der Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angepasst werden.

Um das Ziel der weiteren Erhöhung der Erwerbsbeteiligung Älterer und der Senkung der Arbeitslosigkeit zu erreichen, braucht es auch forcierte arbeitsmarktpolitische Initiativen. In Folge der demographischen Entwicklung, der verhaltenen konjunkturellen Aussichten bis 2019 und des steigenden Arbeitsangebots sind die Arbeitsmarktchancen für arbeitssuchende Personen ab 50 besonders ungünstig. Zur Intensivierung der Reintegration dieser Personen wird daher festgelegt, dass die Bedeckung von Beihilfen und Maßnahmen aus dem für Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) vorgesehenen Aufwand erfolgen kann und zwar bis zur Obergrenze von jährlich 250 Mio. € in den Jahren 2016 und 2017 (AMS Programm „Beschäftigungsinitiative 50+“).

Um das durch vermehrtes Auftreten kurzfristiger betrieblicher Auslastungsschwankungen bedingte Arbeitslosigkeitsrisiko bestimmter Beschäftigtengruppen zu minimieren, ist zudem vorgesehen, dass die Bedeckung des Aufwandes für Beihilfen bei Kurzarbeit und Kurzarbeit mit Qualifizierung auch in den Finanzjahren 2016 bis 2019 aus dem für AlVG-Leistungen vorgesehenen Aufwand erfolgen kann, und zwar bis zur jährlichen Obergrenze von 20 Mio. €.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 27. Mai 2015 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten August Wöginger die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Mag. Gerald Loacker, Ing. Markus Vogl, Mag. Judith Schwentner, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Wolfgang Knes, Dr. Angelika Winzig, Johann Singer, Peter Wurm, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ing. Waltraud Dietrich und Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Ein im Zuge der Debatte von dem Abgeordneten Mag. Gerald Loacker eingebrachter Abänderungsantrag fand keine Mehrheit (für den Antrag: F, N, dagegen: S, V, G, T).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (587 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 05 27

                               August Wöginger                                                               Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann