719/UEA XXV. GP

Eingebracht am 06.07.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Josef Muchitsch, August Wöginger Kolleginnen und Kollegen

betreffend Deutschkurse und Alphabetisierung für jugendliche Asylwerber von Beginn an

Eingebracht in der NR-Sitzung am 6. Juii 2016 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 2,

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1178 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, die Verpflichtung zu Bildung oder Ausbildung für Jugendliche geregelt wird (Ausbildungspflichtgesetzj sowie das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behinderteneinstellungs-gesetz und das Arbeizsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden (Jugendausbildungsgesetz) (1219 d.B.)

ln der Bundesbetreuung werden schon seit jeher Deutschkurse abgehalten. Diese vermitteln der Bundesbetreuung entsprechend - weil die Personen bei uns ja nur vergleichsweise kurz untergebracht sind - die absoluten Basiskenntnisse. Der Bund nimmt für die Periode vom 1.7.2016 bis 31.12.2017 für Deutschkurse für Asylwerber insgesamt 16,25 Mio Euro in die Hand. Dieser Betrag stellt 60% der Gesamtsumme dar, die für Deutsch investiert wird, da die restlichen 40% von den Bundesländern aufgebracht werden. In Summe werden daher von Bund und Ländern in den nächsten 18 Monaten rd. 27 Mio EUR in Deutschkurse für Asylwerberinnen und Asylwerber investiert. Diese Investitionen stellen sicher, dass Asylwerberinnen und Asylwerber die Möglichkeit bekommen sollen, an Alphabetisierungskursen sowie an Kursen bis zum Niveau A1 teilzunehmen. Für den Fall

einer schutzgewährenden Entscheidung der Asylbehörden sind damit die Voraussetzungen geschaffen, dass die dann Asylberechtigten oder Subsidiär Schutzberechtigten im Rahmen der Ausbildungspflicht auch wirklich sinnvoll an Kursen teilnehmen zu können.

Die Abhaltung dieser Deutschkurse wird seitens der Bundesländer über Projektträger förderfinanziert vergeben und so sichergestellt, dass auf die tatsächlichen Bedürfnisse vor

Ort in der Landesgrundversorgung bestmöglich eingegangen werden kann.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden im Zusammenhang mit der besonderen Situation von jugendlichen Asylwerberinnen und Asylwerbern im Alter zwischen 15 und 18 Jahren ersucht,

        die Asylverfahren für jugendliche Asylwerberinnen und Asylwerber, deren Anträge aussichtsreich sind, weil sie aus Kriegsgebieten kommen, nach Möglichkeit weiter zu beschleunigen;

         die Zeit des Asylverfahrens zu nutzen, um jugendlichen Asylwerberinnen und Asylwerbern die effektive Teilnahme an Deutsch- und Alphabetisierungskursen bis zum Niveau Al zu ermöglichen;

         die für Deutsch- bzw. Alphabetisierungskurse von Bund und Ländern bis Ende 2017

         im Budget bzw. im BFRG vorgesehenen Mittel in Höhe von rund 27 Mio. Euro so einzusetzen, dass dadurch möglichst allen jugendlichen Asylwerberinnen und Asylwerbern die Teilnahme an Deutsch- bzw. Alphabetisierungskursen einschließlich notwendiger Fahrtkosten für Trainer/innen bzw. Teilnehmer/innen ermöglicht wird.