Bundesgesetz, mit dem das Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz geändert wird

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMDW

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Digitalisierung berührt Wirtschaft und Gesellschaft in vielfacher Weise. Sie erfordert daher auch staatliches Handeln in verschiedenen Politikbereichen und an verschiedenen Stellen des bestehenden österreichischen Institutionengefüges. Durch die Einrichtung einer Digitalisierungsagentur in der FFG entsteht ein zentraler Umsetzungsakteur für wichtige Bereiche der Digitalisierungspolitik der Bundesregierung. Zugleich ergibt sich die Möglichkeit, die Beiträge maßgeblicher institutioneller Akteure der Digitalisierungspolitik zu ordnen und zu koordinieren. Durch Konzentration auf Maßnahmenumsetzung wird mit der Einrichtung der Digitalisierungsagentur den Umsetzungsdefiziten in der österreichischen Digitalisierungspolitik entgegengewirkt. Dafür ist entscheidend, bei der Gestaltung der Digitalisierungsagentur die richtige Balance zwischen Aufgabenzentralisierung und Vermeidung von Zuständigkeitsüberforderung zu finden.

 

Ziel(e)

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) als gemeinnützige Abwicklungsstelle der Breitbandförderung (Breitbandmilliarde) des Bundes hat aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgaben bereits die Möglichkeit der Technologieförderung vielfach ergriffen. Darunter fällt auch die Digitalisierung. Aufgrund der Bedeutung der Digitalisierung für die Zukunft des Österreichischen Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes soll die Digitalisierung auch im Errichtungsgesetz der FFG diese wichtige Rolle bekommen. Damit wird festgeschrieben, dass die FFG als bewährter One-Stop-Shop des Bundes für die wirtschaftliche FTEI-Förderung auch im besonderen Bereich der Digitalisierung diese Aufgaben wahrnehmen soll. Durch die Übertragung der Aufgaben der Digitalisierungsagentur an die FFG wird ein rascher und kostengünstiger Start ermöglicht und Synergien mit den operativen und administrativen Bereichen der FFG geschaffen.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Die Novelle soll die Aufgaben der FFG als One-Stop-Shop auch im Bereich der Digitalisierung herausstreichen. Deshalb wird das Wort Digitalisierung und eine adaptierte Abkürzung der wichtigsten Aufgaben der FFG in die relevanten Passagen des FFG-G inkludiert. Diese Änderungen untermauern die Bedeutung der Digitalisierung für die österreichischen Wissenschafts- und Wirtschaftslandschaft. Die Novelle soll auch noch eindeutiger die Funktion der FFG als Betreiber von Agenturen schärfen. Schon seit der Gründung der FFG betreibt die FFG die Agentur für Luft- und Raumfahrt (ALR) und die den Bereich für Europäische und Internationale Programme (EIP), der auch eine wichtige Agenturfunktion umfasst.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Die Basisfinanzierung wird zu gleichen Teilen von BMDW und BMVIT getragen und kann durch projektbezogene Finanzierungen ergänzt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme

2018

2019

2020

2021

2022

Basisfinanzierung

2.600.000

4.800.000

5.400.000

0

0

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 810026700).