417 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVI. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 504/A der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. November 2018 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll im Rot-Weiß-Rot-Karten-System das Punkteschema für die Zulassung sonstiger Schlüsselkräfte entsprechend den Vorgaben eines Erkenntnisses des VfGH verfassungskonform gestaltet werden, indem die Vergabe von Punkten bei den jeweiligen Zulassungskriterien anders gewichtet wird.

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2017, G 281/2017, die Wortfolge „die erforderliche Mindestpunkteanzahl für die in Anlage C angeführten Kriterien erreichen und“ in § 12b Z 1 sowie die Anlage C „Zulassungskriterien für sonstige Schlüsselkräfte“ mit Wirkung vom 31.12.2018 als gleichheitswidrig aufgehoben. Nach dem Punktesystem der aufgehobenen Anlage C waren – wie im Anlassfall – über 40-jährige Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung bzw. mit speziellen Kenntnissen oder Fertigkeiten in der beabsichtigten Beschäftigung von der Zulassung als Schlüsselkräfte ausgeschlossen. Da im Gegensatz dazu für über 40-Jährige mit allgemeiner Universitätsreife oder Studienabschluss die Zulassung als Schlüsselkraft hingegen möglich war, entspreche diese Regelung nach Ansicht des VfGH nicht dem Gleichheitssatz des Bundesverfassungsgesetzes zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, BGBl. 390/1973.

Um diese Diskriminierung auf Grund des Alters zu beseitigen, werden daher beim Punkteschema für sonstige Schlüsselkräfte die Kriterien „Sprachkompetenz“ und „Berufserfahrung“ mit der Zuteilung von mehr erreichbaren Punkten aufgewertet, während zugleich das Kriterium „Alter“ entsprechend geringer gewichtet wird. Die Anlage C wird damit auch dem bereits geltenden Punktesystem der Anlage B für Fachkräfte in Mangelberufen angeglichen.

Im § 12b Z 1 ist die aufgehobene Wortfolge, mit der lediglich auf die Anlage C verwiesen wird, wieder einzufügen.

Überdies soll die Verpflichtung der Aufenthaltsbehörden zur Übermittlung bestimmter Daten auf jene Gruppe von Ausländern erweitert werden, welche die in Umsetzung der ICT-Richtlinie neu geschaffenen Aufenthaltsbewilligungen erhalten.

Gemäß § 30 Abs. 2 AMSG hat das Arbeitsmarktservice für die Arbeitsmarktbeobachtung und –statistik sowie für Grundlagen- und Entwicklungsarbeit und die Forschung in den Bereichen Arbeitsmarkt, Beschäftigung und Berufswelt zu sorgen. Um diesem gesetzlichen Auftrag nachkommen zu können, ist es erforderlich, dass alle von den Aufenthaltsbehörden erteilten Aufenthaltstitel, die einen Arbeitsmarktzugang einräumen, an das Arbeitsmarktservice weitergeleitet werden. Daher soll nunmehr die Meldepflicht der Aufenthaltsbehörden um die Aufenthaltsbewilligungen für unternehmensintern transferierten Arbeitnehmer („ICT“), mobile unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer („mobile ICT“) sowie um die Aufenthaltsbewilligung „Familiengemeinschaft“ gemäß § 69 Abs. 3 NAG ergänzt werden. Diese Aufenthaltstitel wurden im NAG in Umsetzung der Richtlinie 2014/66/EU – „ICT-Richtlinie“ neu geschaffen (BGBl. I Nr. 145/2017).

Die in Folge des Erkenntnisses des VfGH vom 13. Dezember 2017, G 281/2017, notwendige Neuregelung soll nach Aufhebung der bisherigen Regelung mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten.

§ 27a Abs. 3 Z 1 soll zeitgleich in Kraft treten.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 29. November 2018 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer die Abgeordneten Peter Wurm, Mag. Gerald Loacker, Alois Stöger, diplômé, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Ing. Markus Vogl, Josef Muchitsch, August Wöginger und Mag. Ernst Gödl.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, J, dagegen: S) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2018 11 29

                           Rebecca Kirchbaumer                                                           Josef Muchitsch

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann