11.34

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT): Frau Präsidentin! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich bin schon lange genug dabei, um einige dieser Auswahl­prozesse mitverfolgt zu haben, und es ist immer das gleiche Spiel: Die drei größten Fraktionen nominieren jeweils einen Kandidaten, eine Kandidatin und verteidigen natürlich ihre Nominierung, unterstützen dann auch noch die Kandidaten und Kan­didatinnen der anderen großen Fraktionen, damit im Zusammenhang mit der Wahl gar nichts passieren kann. Die Kritik, die dann jeweils von der kleineren Fraktionen kommt und die durchaus berechtigt ist, was man erkennen würde, wenn man sich das von außen und objektiv ansieht, bleibt aber irgendwo auf der Strecke liegen.

Was ist denn die Kritik? – Der erste Kritikpunkt bezieht sich auf den Nominierungs­vorgang durch die drei großen Fraktionen: Das Gesetz schreibt eine entsprechende, ausreichende Qualifikation und ausreichende Kenntnisse in Menschenrechten vor. Das ist etwas schwammig formuliert, aber auf der anderen Seite kann man durchaus fragen – und jetzt wirklich Hand aufs Herz –: Haben wir in unseren Reihen als Nomi­nierte wirklich die Besten gewählt? Trauen sich von den drei großen Fraktionen wirklich alle drei Fraktionen, zu sagen, dass es in der Zivilgesellschaft keine Besseren als jene, die nominiert wurden, gibt? Das waren über die vielen Jahre hinweg, in denen ich das erlebt habe, nämlich fast immer altgediente Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Es mag schon sein, dass sie gewisse Kenntnisse in Menschenrechten haben und auch eine Mindestgrundlage an entsprechender Qualifikation mitbringen – ich spreche daher auch den drei jetzt Nominierten diese Qualifikationen überhaupt nicht grundsätzlich ab –, aber es gibt in Österreich natürlich Bessere.

Ich verstehe nicht, warum es sich das Parlament nicht leisten kann, für Österreich die Besten für diesen Job auszusuchen. Ich verstehe auch nicht, warum es dafür kein Hearing geben kann. Das ist ein demokratischer Prozess, der vielleicht nicht nur innerhalb des Hearings die eine oder andere Korrektur herbeiführen würde, sondern so ein Hearing dient ja auch dazu, den Bewusstseinsstand und den Wissensstand zum Thema Menschenrechte in der Bevölkerung zu verbessern: Wie können die Men­schenrechte besser angewendet werden? Welche Kritik gibt es daran? Wo und wie werden sie missachtet?

Das Zweite ist – und ich bemühe mich schon seit vielen Jahren, das einzubringen, es ist halt auch jetzt wieder der Fall –: Wieso werden denn die Volksanwälte und Volks­anwältinnen überhaupt von den drei größten Fraktionen nominiert? Das ist ja ganz eindeutig ein Fehler im Gesetz, denn wenn wir Kontrolle ernst nehmen, dann können wir nicht behaupten, dass sie am besten dann funktioniert, wenn die Kontrollierten die Kontrolle ausüben. Und das ist es ja mehr oder weniger, denn die Volksanwälte haben ja die Aufgabe, die Verwaltung zu kontrollieren, und die oberste Verwaltung sind die Ministerien. An der Spitze der Ministerien stehen natürlich die von den Regierungs­frak­tionen ausgewählten Persönlichkeiten. Das bedeutet, dass Abgeordnete der Regie­rungs­fraktionen sozusagen ihre eigenen Parteikollegen und ‑kolleginnen kontrollieren. Das kann ja im Sinne von Checks and Balances nicht der optimale Zustand sein.

Jetzt weiß ich natürlich – da rein, da raus! –, dass wir das nie durchsetzen werden, weil die drei größten Fraktionen nie daran rütteln werden, da sie da ihre Posten besetzen und ihre Leute positionieren können. Ich glaube aber, letztendlich ist diese Wahl – und das hat Kollegin Krisper völlig zu Recht gesagt – eine Farce. Es ist keine Wahl, also sagen wir wenigstens gleich, dass die drei Größten einfach sagen, wer Volksanwältin und wer Volksanwalt ist, und tun wir nicht so, als würde dem ein demokratischer Prozess vorausgehen. – Ich danke sehr. (Beifall bei JETZT sowie der Abg. Krisper.)

11.38

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann August Wöginger. – Bitte.