11.48

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Na, Sie gefallen mir vielleicht, Frau Kollegin Rendi-Wagner. Sie stellen sich hierher und versuchen, die leidenschaftliche, überzeugte Kämpferin für das Nichtrauchen zu sein. (Ruf bei der SPÖ: Das ist sie ja!) Mag ja sein, dass Sie so denken, mag ja sein, dass Ihnen das Rauchen unangenehm ist, mir ist es das nicht, ich bin leidenschaftlicher Raucher. Aber wenn Sie hier heraußen schon so sprechen, dann müssen Sie diese Linie auch konsequent durchtragen und nicht beim von der SPÖ veranstalteten Donauinselfest sämtliche Standlbetreiber dazu verpflichten, Rauchwaren zu verkaufen. (Beifall bei der FPÖ.) Wo bleibt da Ihre Geradlinigkeit, wo bleibt Ihre Konsequenz? Also diese Doppelmoral soll hiermit einmal aufgezeigt werden. (Abg. Neubauer: Dazu kann sie noch lachen!) – Ja, wird ihr irgendwann einmal schon noch vergehen.

Gut, es hat einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofes gegeben. Die ÖVP hat ja darauf gehofft, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Gesetz kippen wird. Wahr­scheinlich waren sie ein bisschen peinlich berührt, die schwarzen Brüder, als das nicht der Fall war. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.) Auf eines kann man doch noch zählen in diesem Land, nämlich dass der Verfassungsgerichtshof persönlicher Freiheit sehr wohl den Vorrang vor Fremdbestimmung erteilt. Und genau darum geht es auch. Es geht um die Möglichkeit, selbst entscheiden zu dürfen, es geht auch darum, ein gewisses Maß an Eigenverantwortung zu übernehmen.

Es muss – und so ist meine Meinung dazu – dem Wirt freigestellt werden, ob er es erlaubt, dass in seinen Räumlichkeiten geraucht wird, und dem Gast muss es freigestellt werden, in welches Lokal er geht: dorthin, wo geraucht wird, oder dorthin, wo nicht geraucht wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Für mich stellt sich dieses Gesetz jetzt als ein Eingriff in ein höchstpersönliches Recht dar, in das Eigentumsrecht. Es ist speziell im ländlichen Raum so, dass viele Gastwirte nicht nur Betreiber des Gastronomiebetriebes sind, sondern auch Besitzer der jewei­ligen Liegenschaft, des jeweiligen Gebäudes. Jetzt gehört dem Wirt dieses Gebäude, jetzt wird ihm vom Gesetz her gesagt: Du darfst in deinem Eigentum nicht mehr rauchen lassen. – Wie weit wollen wir es denn noch treiben? Geht das dann auch bis in die privaten Wohnzimmer hinein? Ich darf bei mir zu Hause nicht mehr rauchen, weil der Gesetzgeber glaubt, dass ich mir damit gesundheitlichen Schaden zufüge? Ich finde, das ist die wahre Problematik, dass man da eben in diese persönlichen Eigentumsrechte eingreift und vorschreibt, was man mit Privateigentum oder im Privateigentum tun darf und was nicht.

Als Vorwand wird der Arbeitnehmerschutz verwendet. Denken wir einmal weiter! Es gibt ja auch Kellnerinnen und Kellner, die rauchen. Was ist dann mit denen? Wird die Rauchpause, die sie sich hin und wieder gönnen, von der Arbeitszeit in Abzug gebracht? Ich weiß ja auch nicht, was Sie sich da denken. Vor allem bei der ÖVP gibt es sowieso ein Hin und Her, ein Rückgrat wie ein Gartenschlauch. Wir Wirte werden von euch als Trottel der Nation hingestellt. Die Wirte haben in abgetrennte Raucher­räume investiert, in Belüftungsanlagen et cetera. Ihr habt ihnen die Allergenverordnung umgehängt, barrierefrei muss jeder Betrieb sein, die Registrierkassenpflicht habt ihr ihnen aufoktroyiert. Die Pommes- und Schnitzelverordnung ist eine EU-Geschichte, okay.

Es gibt so viele Auflagen und so viele Kontrollen, dass niemand mehr Gastwirt sein will. Das merken wir jetzt bei den Betriebsübernahmen. Kollege Linder hat es ange­sprochen: Die Hälfte aller Gasthäuser hat in den letzten Jahren zugesperrt.

Ihr, liebe ÖVP, habt mit den Bauern schon das Problem gehabt. Für das Bauern­sterben seid ihr verantwortlich, indem ihr nur industrielle Landwirtschaft gefördert habt, und jetzt seid ihr auch die Totengräber der Wirte. Ich warte ja nur darauf, dass ihr euch selbst einmal euer eigenes Grab schaufelt – und das würde mich dann auch freuen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.52

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte.