12.21

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte als SPÖ-Sozialsprecher eingangs ganz kurz die Zeit nützen, um zu diesen drei Tagesordnungspunkten Stellung zu beziehen, dazu, wie unser Abstimmungs­ver­halten sein wird, denn ich glaube, es macht Sinn, hier mit offenen Karten zu spielen und das Abstimmungsverhalten zu begründen.

Zum Tagesordnungspunkt 5: Der Ausweitung der Alterssicherungskommission werden wir keine Zustimmung erteilen, weil wir die Auffassung vertreten, dass es keinen Sinn macht, diese Kommission mit zusätzlichen Personen noch stärker auszustatten bezie­hungsweise zu erweitern. Wir vertreten die Meinung, dass die Alterssicherungs­kom­mission wesentlich wichtigere Dinge zu lösen hat, was Aufgaben und Ziel betrifft – nämlich wie in Zukunft unsere Pensionen zu gestalten sind.

Zum Tagesordnungspunkt 4: Der Gesetzesinitiative mit dem Ziel, dass Rechtsanwälte, die der Versorgungseinrichtung ihrer Rechtsanwaltskammer für den Fall der Krankheit angehören, nicht der Teilpflichtversicherung in der Kranken- und Unfallversicherung nach dem ASVG unterliegen, werden wir die Zustimmung erteilen. Wir, die SPÖ, haben uns aber schon sehr gewundert, dass einerseits gerade FPÖ und ÖVP immer von einer Zusammenlegung von Strukturen beziehungsweise auch von Trägern sprechen und das auch dementsprechend durchgezogen haben, andererseits aber da diese Ausnahme machen. Ausnahmen sind immer gut – das ist die Position der SPÖ –, wenn sie so ausgestaltet sind, dass es sich eine Versichertengruppe – Arbeitnehmer, Arbeitgeber – entsprechend selbst finanziert und nicht zusätzliche Mittel aus Steuer­geldern aufgewendet werden müssen.

Aus diesem Grund sind wir gespannt, ob Sie, meine sehr geschätzten Damen und Herren, unserem Antrag beim Tagesordnungspunkt 3 zustimmen werden, wenn es darum geht, dass die Betriebskrankenkassen entsprechend ihrer jetzigen Form auf­recht­erhalten bleiben sollen, da sie den Staat und den Steuerzahler keinen Cent kos­ten.

Zum Antrag betreffend die Mindestpensionen: Wir – ÖVP, FPÖ und SPÖ – sind uns da bei Folgendem einig: Ja, wir stehen zu 1 200 Euro netto Mindestpension für Einzel­personen, ja, wir stehen zu 1 500 Euro netto Mindestpension für Ehepaare. Was uns aber unterscheidet, ist, wie wir Zeiten anrechnen. Das ist der erste Punkt. Sie haben in Ihrem Antrag bei 40 Erwerbsjahren die Anrechnung von bis zu 60 Monaten Karenz­zeiten vorgesehen – auch das sehen wir nicht als ganz fair. Wir werden heute be­schließen, dass im Gesetz auch die vollen Karenzzeiten verankert werden, pro Kind bis zu 24 Monate. Bei Ihrem Gesetzesvorschlag machen Sie einen Deckel drauf, indem Sie sagen: maximal fünf Jahre.

Was uns auch unterscheidet, ist die Position, dass wir immer davon ausgegangen sind und gesagt haben: Wir wollen 40 Versicherungsjahre. Warum? – Es kann nicht sein, wenn zum Beispiel eine Mindestpensionistin durch Krankheit aus dem Berufsleben herausgerissen wird oder ein Mindestpensionist durch Arbeitslosigkeit aus der Berufswelt herausgerissen wird, dass sie dann nicht die Chance haben, diese Mindest­pension zu erreichen. Auch da war unser Vorschlag ein anderer, den wir auch immer wieder entsprechend begründet haben.

Der zweite Punkt, der uns hinsichtlich Ihrer Vorlage unterscheidet, geschätzte Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, ist jener, dass wir gesagt haben, wir wollen weiter­verhandeln betreffend die Sicherheit dieser Mindestpension, was Exportfähigkeit die­ses Pensionsbonus in EU-Staaten betrifft. Als das Sozialministerium mit seinen Experten in unserer Aussprache am letzten Donnerstag ganz klar darauf hingewiesen hat, dass ein Unsicherheitsfaktor, was die Exportfähigkeit dieses Pensionsbonus in EU-Staaten betrifft, enthalten ist (Abg. Neubauer: Ist es nicht!), war unser Angebot klar.

Ich schaue jetzt wirklich beiden Vertretern von ÖVP und FPÖ in die Augen: Wir sind dort zu der Auffassung gekommen, dass wir uns das bis Montag noch einmal an­schauen, hinsichtlich der Rechtssicherheit der Nichtexportfähigkeit prüfen und dann entscheiden. Ich habe dann leider über das Wochenende die Information erhalten, dass es so bleiben soll, wie es ist. Wir nehmen das zur Kenntnis, sind aber für diese 1 200 Euro beziehungsweise 1 500 Euro Mindestpension. Wir wollen aber heute noch einmal einen Versuch starten, diese Gespräche fortzusetzen, nämlich in Form eines Rückverweisungsantrages. Wir sagen: Bitte schauen wir uns das – unter Berücksichti­gung aller Risken dieser Exportfähigkeit, zusätzlicher Kosten von bis zu 360 Millionen Euro plus – bis zur Beschlussfassung am 25. September noch einmal gemeinsam an! Deshalb stellen wir den Rückverweisungsantrag. Ich lade Sie alle ein, diesem Antrag zuzustimmen, weil es wirklich Sinn macht.

Es kann nicht sein, dass Sie sich bei der ersten Debatte hierherstellen und sagen: Achtung Schuldenbremse, wir müssen schauen, wie wir dementsprechend sparsam umgehen!, wenn Sie ein paar Stunden später einen Antrag mit einer derartigen Un­sicherheit betreffend Export von Sozialleistungen in EU-Staaten beschließen. Aus diesem Grund laden wir Sie ein, diesem Rückverweisungsantrag zuzustimmen. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

12.27

Präsidentin Doris Bures: Herr Klubobmann August Wöginger ist nun zu Wort gemel­det. – Bitte.