12.54

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das wesentliche Thema dieses Diskussionsblockes ist ja eindeutig der Pensionsbonus oder die Min­destpension von 1 200 Euro beziehungsweise 1 500 Euro. Ich empfinde das auch als ein sehr erfreuliches Zeichen, weil wir damit den Stellenwert klarmachen, den Men­schen in unserer Gesellschaft haben, die durch Beitragszahlungen oder auch durch Karenzzeiten einen Beitrag leisten. Daher freue ich mich sehr, dass das heute umgesetzt werden kann.

Es wurde schon von Wahlzuckerln oder Ähnlichem gesprochen. – Das ist schlicht und einfach falsch! Ich denke, selbst die, die das gesagt haben, wissen, dass es erstens einmal eine langjährige Forderung der FPÖ ist – nicht kurzfristig vor der Wahl – und dass das zweitens bereits im Regierungsprogramm gestanden ist und bereits ein­gerechnet wurde. Das heißt also, es ist kein Wahlzuckerl, sondern schlicht und einfach die Umsetzung unserer freiheitlichen und in dem Fall auch gemeinsam mit der ÖVP verfolgten Politik, also der ehemaligen Regierungspolitik.

Ich möchte aber noch auf einen anderen, einen kleineren Punkt in dieser Diskussion hinweisen, und zwar geht es darum, dass im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz eine Klarstellung vorgenommen wird, dass die Tätigkeit von Rechtsanwälten, die in größeren Gemeinschaften sind, eine selbstständige Tätigkeit ist. Es gab immer wieder Diskussionen, das ist ein Graubereich gewesen. Jeder, der sich mit derartigen Dingen beschäftigt, weiß, dass es sehr unangenehm ist, wenn nicht klar ist, ob es sich um ein Angestelltenverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit handelt, und dass das im Nachhinein unter Umständen zu unangenehmen Spätfolgen führen kann. Daher war es ein Anliegen auch seitens der Rechtsanwaltschaft, das ich sehr gerne mit aufgegriffen habe, dass man hier diese Klarstellung trifft, denn es ist nun einmal für das Berufsbild des Rechtsanwaltes essenziell, dass er selbstständig tätig ist, und daher ist es auch nur logisch, dass er auch sozialversicherungsrechtlich entsprechend gesehen wird. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Fürlinger.)

Ich freue mich also, dass wir diesen unangenehmen Schwebezustand bereinigen können, indem wir das mit dem heutigen Tag umsetzen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Prinz.)

12.56

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte.