16.56

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Pflanzenschutz ist zweifellos ein schwer emotionales Thema, und ich möchte versuchen, mit einer gewissen Sachlichkeit in diese Diskussion zu gehen – einer Sach­lichkeit, die mit Sicherheit nottut, weil die Presseaussendungen des heutigen Tages – na ja – nicht das wiederspiegeln, was uns gestern die Boku und die Ages mit auf den Weg gegeben haben.

Wir Bäuerinnen und Bauern wenden Pflanzenschutzmittel an, weil wir in die Wis­senschaft und in die Behörden, die diese Substanzen genehmigen, Vertrauen haben. Wir werden leider oft als Giftspritzer hingestellt, und das möchte ich mit dem ersten Gedanken entkräften. Unser Ziel ist es, saubere, gesunde, qualitativ hochwertige Lebensmittel zu produzieren. Das schaffen wir in der konventionellen Produktionsweise und das schaffen wir in der biologischen Produktionsweise. Wir wollen uns dabei auch selbst schützen und wir wollen absolut niemanden vergiften – das wird uns oft vorge­worfen. Der Erfolg gibt uns recht, weil die Ages in ihren Studien zeigt, dass die öster­reichischen Lebensmittel, was Rückstände von Pflanzenschutzmitteln betrifft, im Ver­gleich sowohl mit dem europäischen als auch dem internationalen Durchschnitt die saubersten auf der Welt sind. Ich glaube, das kann uns durchaus mit großer Dank­barkeit und Zuversicht erfüllen.

Wir diskutieren heute einige Anträge zur Abschaffung des Wirkstoffes Glyphosat. Ein wenig zur Historie: Die vergangene Regierung hat eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, und zwar haben wir zwei unabhängige Institute, die Ages und die Boku, beauftragt, zu analysieren, was es heißt, wenn wir diesen Wirkstoff weiter reduzieren, und was es heißt, wenn wir gewisse Ausstiegsszenarien in Österreich und in Europa anstreben wollen.

Die Ergebnisse wurden gestern präsentiert. Kollege Preiner hat sie eher abschätzig kommentiert. Ich sage, bevor ich zu diesen Ergebnissen komme: Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass die Ages und die Boku völlig unabhängig und sauber ihren Dienst verrichten, weil sie ihre Arbeit im Auftrag der österreichischen Öffentlichkeit machen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein großes Dankeschön an die Auftraggeber: das Landwirtschaftsministerium und das Sozialministerium. Ich habe dort selbst Studienkollegen, die haben Kinder, Familie, das sind ganz normale Leute, ganz normale Wissenschafter, die dort nach bestem Wissen und Gewissen ihre Arbeit verrichten.

Zu den Ergebnissen: Man ist draufgekommen – beziehungsweise war das nicht wirklich etwas Neues, weil Obwexer das schon festgestellt hat und das auch die Erfahrungen aus dem Bundesland Kärnten gezeigt haben –, dass ein Totalverbot des Wirkstoffes Glyphosat unionsrechtswidrig ist. Die SPÖ hätte eigentlich aus den Lehren von Kärnten schon gewisse Erkenntnisse ziehen und diesen Antrag so formulieren sollen, wie wir es getan haben. Die Boku ist draufgekommen, dass es kein erhöhtes Risiko gibt. Von 1 124 Proben sind 92 Prozent ohne Rückstände, und nur eine Probe hat den gesundheitsschädlichen Grenzwert überschritten – also auch aus dieser Sicht nicht wirklich ein Problem. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Man ist draufgekommen und hat auch sehr schön analysiert, dass es im Bereich der Mulch- und Direktsaat mit der Glyphosatanwendung zu einer Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und der Fruchtfolge sowie zu einer Erosionsminderung kommen kann und dass es, wenn richtig angewendet, durchaus ein Beitrag zum Klimaschutz sein kann, weil auch weniger Dieselöl verbraucht wird, wenn man weniger ackert und eggt, und damit die Klimabilanz verbessert wird.

Der SPÖ-Antrag ist somit eine gewisse Wählertäuschung (Abg. Matznetter: Das ist aber sehr gewagt ...!), man streut den Leuten Sand in die Augen, und es ist in Wahrheit ein Schlag ins Gesicht jener Bäuerinnen und Bauern, die diesen Wirkstoff sachgemäß anwenden. Ich frage mich, wo in der FPÖ die Bauernvertreter sind. Sie sind leider wieder einmal umgefallen, und die Bauern werden von der FPÖ wieder einmal im Regen stehen gelassen. (Abg. Schimanek: Ah geh!)

Jetzt zu unserem Antrag: Wir setzen uns dafür ein, dass private Anwendungen verboten werden, wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche Flächen nicht mehr mit Glyphosat behandelt werden, und wir bauen auf die Erfahrungen aus Kärnten auf. Wir setzen auf Fortschritt, wir setzen auf Vertrauen, wir setzen auf Effizienz, und wir vertrauen darauf, dass die Bäuerinnen und Bauern, die diese Mittel anwenden, das ordnungsgemäß tun. Ich bitte an dieser Stelle vor allem die FPÖ noch einmal um Unterstützung für diesen Antrag. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bringe nun folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015, geändert wird (909/A)“

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:

1. Die bisherigen Z 1 und 2 werden zu den Z 2 und 3.

2. Z 1 lautet:

„1. Dem § 17 wird folgender Abs. 5 angefügt:

,(5) § 18 Abs. 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2019 tritt nur unter der Bedingung in Kraft, dass

1. diese Bestimmung gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informations­ver­fah­ren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.9.2015 S. 1, notifiziert wurde,

2. die gemäß Art. 6 dieser Richtlinie einzuhaltende Stillhaltefrist abgelaufen ist und

3. eine ausführliche Stellungnahme gemäß Art. 6 Abs. 2 dieser Richtlinie nicht abge­geben wurde, eine Bekanntgabe durch die Europäische Kommission gemäß Art. 6 Abs. 3 oder 4 dieser Richtlinie nicht erfolgt ist und der Rat einen Standpunkt gemäß Art. 6 Abs. 5 dieser Richtlinie nicht festgelegt hat.

Diesfalls tritt § 18 Abs. 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2019 am drittfolgenden Monatsersten nach Eintritt der genannten Bedingung in Kraft. Der Bun­deskanzler hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt kundzumachen.‘“

Begründung:

Der im Antrag 909/A vorgeschlagene § 18 Abs. 10 Pflanzenschutzmittelgesetz ist als technische Vorschrift im Sinne des Art. 1 Abs. 1 - -

*****

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, Sie müssen die Begründung nicht verlesen, der Antrag wäre jetzt schon eingebracht – aber Sie können gerne.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (fortsetzend): Nein, dann stoppe ich. (Heiter­keit bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS. Abg. Jarolim: Man kann die Begrün­dung auch draußen am Gang verlesen! Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Der Abänderungsantrag betrifft die Notifizierungspflicht dieses Gesetzes. Wir müssen sozusagen warten, bis aus Brüssel eine positive oder negative Antwort kommt, dann wissen wir, welcher Antrag auch in der Realität das Licht der Welt erblicken wird. – Danke schön und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

17.05

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzmittelgesetz 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 163/2015, geändert wird (909/A)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Antrag wird wie folgt geändert:

1. Die bisherigen Z 1 und 2 werden zu den Z 2 und 3.

2. Z 1 lautet:

»1. Dem § 17 wird folgender Abs. 5 angefügt:

„(5) § 18 Abs. 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2019 tritt nur unter der Bedingung in Kraft, dass

1.         diese Bestimmung gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Infor­mationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 241 vom 17.09.2015 S. 1, notifiziert wurde,

2.         die gemäß Art. 6 dieser Richtlinie einzuhaltende Stillhaltefrist abgelaufen ist und

3.         eine ausführliche Stellungnahme gemäß Art. 6 Abs. 2 dieser Richtlinie nicht abgegeben wurde, eine Bekanntgabe durch die Europäische Kom­mission gemäß Art. 6 Abs. 3 oder 4 dieser Richtlinie nicht erfolgt ist und der Rat einen Standpunkt gemäß Art. 6 Abs. 5 dieser Richtlinie nicht festgelegt hat.

Diesfalls tritt § 18 Abs. 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XX/2019 am drittfolgenden Monatsersten nach Eintritt der genannten Bedingung in Kraft. Der Bundeskanzler hat den Zeitpunkt des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt kundzu­machen.“«

Begründung:

Der im Antrag 909/A vorgeschlagene § 18 Abs. 10 Pflanzenschutzmittelgesetz ist als technische Vorschrift im Sinne des Art. 1 Abs. 1 lit. f der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft zu qualifizieren. Daher ist eine Notifikation dieser Vorschrift gemäß der genannten Richtlinie erforderlich. Durch § 17 Abs. 5 Pflanzenschutzmittelgesetz soll sichergestellt werden, dass die technische Vor­schrift nur unter der Bedingung in Kraft tritt, dass das Notifikationsverfahren positiv abgeschlossen ist.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Erwin Preiner. – Bitte.