10.20

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Abgeordnete Dr. Griss hat in ihrem Beitrag ausgeführt, dass der Rech­nungshof ausschließlich nur Wirtschaftsprüfer beauftragen könne, die aus einer Fünfer­liste auf Vorschlag der Parteien ausgewählt werden. – Das ist unrichtig.

Ich berichtige tatsächlich: Nach § 10 Abs. 5 gültiges Parteiengesetz 2012 kann der Rechnungshof, wenn er Zweifel an diesen Dingen hat, jederzeit aus einer Liste aller Wirtschaftsprüfer nach eigener Wahl einen solchen Prüfer auswählen und mit der Prüfung des Rechenschaftsberichtes der Parteien beauftragen. – So viel zum der­zeitigen System. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

10.21

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Scherak ist zu Wort gemel­det. – Bitte.