14.40

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Meine Vorredner haben es schon gesagt: Für uns waren und sind das Thema Transparenz, was öffentliche Förderungen betrifft, und eine nachhaltige Budget- und Finanzpolitik ganz essenziell. Darum waren wir ja nicht nur die Erfinder dieser Transparenzdatenbank, sondern haben uns in den letzten Jahren auch intensiv dafür eingesetzt, dass sie mit Leben erfüllt wird, dass sie die Zwecke, die man damit erreichen will, auch ent­sprechend erfüllt. Mit der heutigen Novellierung gehen wir noch einen Schritt weiter.

Ich darf genauso wie mein Kollege Bösch den Konnex zur Planbarkeit und zur Transparenz und zur Weiterentwicklung des Budgets der Landesverteidigung nutzen. Ich darf aber vorweg, bevor ich inhaltlich zu einem Entschließungsantrag komme, den wir einbringen, vielleicht noch einiges klarstellen, was das Prozedere betrifft. Ja, es ist grundsätzlich so, dass die budgetäre Situation des österreichischen Bundesheers schwierig und angespannt ist. Das ist keine Frage, wir kennen das aus dem Bericht des Generalstabs und auch aus anderen Berichten und Darstellungen.

Ich möchte aber schon zum Kern der Sache kommen, dazu, warum die Budget­situation so prekär ist, wie sie derzeit ist. Wir haben ein Budget für 2019 und wir hätten im Bundesfinanzrahmen, der für 2020 gültig ist, ein besseres gehabt. Der Aus­gangspunkt ist – und das haben wir heute schon öfters gesagt – das Ibizavideo, die Zerstörung der Bundesregierung durch Vertreter der Freiheitlichen Partei. (Rufe bei der FPÖ: Kurz! – Abg. Schimanek: Sebastian Kurz! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das hat schlussendlich dazu geführt, dass wir keine Bundesregierung mehr haben, und daher wird das Budget 2019 mit Zwölftelregelung fortgeschrieben. (Beifall bei der ÖVP.) Daher fehlt dem österreichischen Bundesheer 2020 viel Geld. Dafür tragen die Parteien die Verantwortung, die die Bundesregierung abgewählt haben, zuvorderst SPÖ und FPÖ. Und jetzt zu jammern, ist etwas scheinheilig. (Beifall bei der ÖVP.)

Für uns ist immer klar - -

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! Ich ersuche Sie, das Wort „scheinheilig“ zurückzunehmen.

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (fortsetzend): Ich nehme das Wort „schein­heilig“ zurück. (Ruf bei der FPÖ: Und beende die Rede gleich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.) Es ist aber so, wie es sich darstellt.

Ich darf aber schon eines anmerken und zu unserem Entschließungsantrag sagen: Für uns ist eine nachhaltige Budgetpolitik immer besonders wesentlich. Was wir wirklich wollen, sind die Planbarkeit und die Sicherheit für das österreichische Bundesheer. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) Jetzt könnte man es sich relativ einfach machen und konkrete Budgetzahlen hineinschreiben. Uns geht es aber darum, einen Weg zuzusagen und aufzuzeichnen, den wir in nächster Zeit auch umsetzen und der dem Bundesheer auch die entsprechende Sicherheit gibt.

Wir haben bei dem Gespräch mit den Wehrsprechern, das schon erwähnt worden ist – und das war ein sehr gutes Gespräch –, mit dem Bundesminister ausgemacht, dass wir einen Zustandsbericht in den Landesverteidigungsausschuss bringen und uns dann gemeinsam darum bemühen, einen Entschließungsantrag einzubringen. Ich sage jetzt schon dazu: Das, was SPÖ und FPÖ diesbezüglich gemacht haben, ist nicht das Bemühen darum, einen gemeinsamen Entschließungsantrag zustande zu bringen, sondern sie haben sich einen ausgepackelt und haben uns in weiterer Folge einge­bunden. Das ist aber unter der Decke passiert, nicht so offensichtlich wie in Tirol, wo sich der SPÖ- und der FPÖ-Vorsitzende öffentlich für das Bundesheer committet ha­ben. Da ist die Intention also klar: eine rot-blaue Koalition, man wollte uns gar nicht dabei haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kassegger: Wischiwaschi! – Weitere Zwi­schenrufe bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Worum geht es uns in unserem Entschließungsantrag? – Wie gesagt, wir wollen die entsprechende Planbarkeit und Sicherheit für das österreichische Bundesherr. Wir wollen, dass Entscheidungs- und Betrachtungsgrundlagen erstellt werden, damit man das in einer nächsten Periode konkret umsetzen kann. Wir wollen auch eine klare Dotierung und eine Darstellung der Notwendigkeiten: Was ist notwendig für Personal? Was ist für notwendig für den Betrieb? Und: In welchen Etappen wollen wir gewisse Investitionen durchführen, damit wir den Investitionsrückstau abbauen können, damit wir weiter in die Infrastruktur investieren können? (Zwischenruf des Abg. Höbart.)

In unserem Antrag, den ich einbringen darf, ist enthalten: dass diese Entscheidungs­grundlagen aufgestellt werden; dass wir den Investitionsrückstau stufenweise abbauen können; eine nachhaltige, planbare Finanzierung; Schwerpunktsetzungen in den Be­reichen, die wir alle kennen – Schutzausrüstung, Mobilität, Kaserneninfrastruktur –; vor allem auch die Stärkung der Miliz und ihrer Handlungsfähigkeit; vor allem auch eine Stärkung im Bereich der Mobilität (Abg. Hafenecker: Lauter Überschriften! Handeln! – Zwischenruf des Abg. Matznetter); entsprechende Sicherstellung des Krisenmanage­ments und eine gesonderte Darstellung über die Notwendigkeiten von Großbeschaf­fungen, vor allem im Bereich der Luftraumüberwachung.

Was bei unserem Entschließungsantrag das Seriöse ist – und das unterscheidet ihn vom rot-blauen Antrag –, ist, dass wir sagen: Es gibt ein gutes Budget für 2020, und das muss sichergestellt sein. (Abg. Kassegger: 2020 ist ein gutes Budget?) Die damalige Bundesregierung hat auch zugesagt, dass es beginnend mit 2020 eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung geben wird. Das bildet unser Antrag auch entsprechend ab.

Ein Weiteres noch: Da wir dem Bundesherr jetzt nicht nur mit Zahlen zuwinken wollen, die nur der Effekthascherei dienen, sondern seriös und konsequent sind, wollen wir auch, dass der Bundesminister für Landesverteidigung und der Bundesminister für Finan­zen durch Vereinbarungen sicherstellen, dass das bereits vereinbarte Mobilitäts­paket in der Höhe von 30 Millionen Euro in die Beschaffung gehen kann, auch wenn wir derzeit kein Budget haben, damit die Lkws möglichst rasch bei der Truppe ankommen. Das hilft dem Bundesheer, das ist Sicherheit, und das wollen wir. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Abschließend: Wir werden, wie gesagt, den rot-blauen Koalitionsantrag – Sachkoalition wird das genannt – ablehnen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Und ich sage dazu, weil immer der 2015er so gelobt wird (Zwischenruf des Abg. Matznetter): Das war ein kleiner Absatz und wir haben von dem ausgehend ein tolles Budget für das Bundesheer zusammenbekommen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Unser Antrag ist viel konkreter, stellt diese Planbarkeit und Sicherheit sicher. Daher bitte ich, dem zuzustimmen. Wir wollen dem Bundesheer diese Sicherheit geben. (Abg. Wöginger: Hast ihn eingebracht?) – Ist eingebracht, ja. (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP.)

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, Sie müssen den Antrag vor­lesen! (Abg. Matznetter: Sie müssen ihm auch sagen, Frau Präsidentin, dass ...! – Ruf bei der FPÖ: Vor lauter Quatschen das Wichtigste vergessen!)

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (fortsetzend): Ja, ich darf den Entschließungs­antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bun­des­heer: Finanzielle Herausforderungen bewältigen – unsere Sicherheit gewährleis­ten!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen für eine zeitnahe und effiziente Erstellung des nächsten Bundesfinanzrahmengesetzes und Bundesvoranschlages für die Unter­gliederung 14 (militärische Angelegenheiten) der nächsten Gesetzgebungsperiode zeitgerecht bis Ende September 2019 erstellt werden, wobei insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen sind:

Sicherstellung einer nachhaltigen, planbaren Finanzierung,

Stufenweiser Abbau des Investitionsrückstaus in der Finanzperiode,

Schwerpunktsetzung auf die Bereiche: persönliche (Schutz-)Ausrüstung der Soldaten, geschützte und ungeschützte Mobilität, Kaserneninfrastruktur, IKT- und Cyber, Hub­schrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr,

Besondere Berücksichtigung der Handlungsfähigkeit der Miliz und ihrer Ausrüstung und Mobilität,

Engagement im internationalen Krisenmanagement unter Berücksichtigung österreichi­scher Interessen, sowie

Gesonderte Darstellung von Großbeschaffungen (zB Flugzeuge für die Luftraum­über­wachung, ...)

Jedenfalls“ –

und das ist der entscheidende Punkt –

„ist wie bereits von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz in Aussicht gestellt, das Budget ausgehend vom im BFRG fixierten Budget 2020 von 2,42 Mrd.€ zuzüglich dem bereits fixierten Sonderpaket für Hubschrauber und Mobilität ab 2021 eine nach­haltige Budgetsteigerung sicherzustellen. Dies bedeutet im Vergleich zum derzeit gültigen BFRG eine deutlich höhere Budgetierung der Jahre 2021 und 2022.

Der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Landesverteidigung wer­den aufgefordert umgehend eine Vereinbarung hinsichtlich des zugesagten Paktes für Mobilität in Höhe von 30 Mio.€ zu treffen, damit Planungssicherheit für das ÖBH besteht und die Beschaffung von dringend benötigen LKW´s bereits 2019 in die Wege geleitet werden kann, damit diese möglichst rasch zulaufen können und die Mobilität der präsenten Kräfte und der Miliz gesteigert werden kann.“

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Lauter Überschriften! – Abg. Jarolim: Wenn das alles stimmen würde, wär’s natürlich nicht schlecht! – Ruf bei der ÖVP: Gib Ruhe! – Abg. Hammer  auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Du bist eh nicht mehr dabei!)

14.48

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Mag. Hammer, und weiterer Abgeordneter

betreffend Bundesheer: Finanzielle Herausforderungen bewältigen – unsere Sicherheit gewährleisten! 

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 21 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019

Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik – so wie die Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes auf die weitere Erhöhung der Kontrolle, der Effizienz des Ressourceneinsatzes, der Transparenz und dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung abzielt - erfordern insbesondere die derzeitigen finanziellen Herausforderungen des ÖBH klare Beurteilungs- und Entscheidungs­grund­lagen für die nachfolgende Bundesregierung, um eine verfassungskonforme Entwick­lung des ÖBH in den nächsten Jahren sicherzustellen. Die derzeitige Übergangs­regierung könnte dazu einen wertvollen sachlichen Beitrag leisten.

Der Zustand des Bundesheers ist zweifelsohne unbefriedigend, was auch die parla­mentarische Bundesheerkommission in ihrem Jahresbericht 2018 deutlich festgehalten hat:

„Erhebliche Verbesserungen sind bei Infrastruktur, Ausrüstung und Dienstrecht not­wen­dig. Das Bundesheer braucht modernes und leistungsfähiges Gerät.“

„Die politische Führung ist aufgerufen und verantwortlich, die notwendigen Ressourcen sicherzustellen um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bun­des­heeres zu gewährleisten“, so der Bundespräsident in seinem Tagesbefehl zum Jahreswechsel 2018/2019.

In den vergangenen Jahren wurden zwar mehrere Sonderinvestitionsprojekte für das ÖBH beschlossen (zuletzt fixiert 2018 ein Paket für Hubschrauber und zur Erhöhung der Mobilität der Truppe) – offen blieb jedoch eine Gesamtbeurteilung über die finanziellen Bedarfe des ÖBH. Es geht vor allem um eine klare Trennung und Dotierung der notwendigen Mittel für Personal- und Betriebskosten und eine ent­sprechende bewältigbare und nachhaltige Investitionsplanung. Auch interne Effizienz­steigerungsmöglichkeiten sind zu erarbeiten und budgetär zu bewerten. Einen fachlichen Beitrag dazu lieferte zuletzt der Generalstab mit seinem Dokument „Effek­tive Landesverteidigung! – Ein Appell“. Eine politische Gesamtbeurteilung ist hingegen noch offen.

Bundesminister Thomas Starlinger hat in den Medien angekündigt bis September einen Zustandsbericht über das Bundesheer vorzulegen und gemeinsam mit dem Finanzminister die aktuelle Budgetsituation und die möglichen Handlungsfelder zu analysieren. Bereits jetzt kann jedenfalls festgestellt werden, dass  insbesondere folgende Bereiche einen Plan zum Abbau des Investitionsrückstaus und zum Leistungs- und Fähigkeitserhalt sowie zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres brauchen: Standorterhalt und Investitionen in Kaserneninfrastruktur, persönliche Ausrüstung und Schutzausrüstung, Stärkung der Miliz und Umsetzung eines Milizpakets, vor allem auch zur Stärkung der Mobilität, Investitionen in geschützte und ungeschützte Mobilität, IKT- und Cyberbereich, Hub­schrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr.

Basierend auf diese Erklärungen und den Entschließungsantrag betreffend „ÖBH 2018“ vom 26. November 2015, welcher vom Nationalrat einstimmig beschlossen wurde sowie zur Gewährleistung des verfassungsgemäßen Zustands des ÖBH und des Abbaus des Investitionsrückstaus stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass alle notwendigen Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen für eine zeitnahe und effiziente Erstellung des nächsten Bundesfinanzrahmengesetzes und Bundesvoranschlages für die Unter­gliederung 14 (militärische Angelegenheiten) der nächsten Gesetzgebungsperiode zeitgerecht bis Ende September 2019 erstellt werden, wobei insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen sind:

• Sicherstellung einer nachhaltigen, planbaren Finanzierung,

• Stufenweiser Abbau des Investitionsrückstaus in der Finanzperiode,

• Schwerpunktsetzung auf die Bereiche: persönliche (Schutz-)Ausrüstung der Sol­daten, geschützte und ungeschützte Mobilität, Kaserneninfrastruktur, IKT- und Cyber, Hubschrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr,

• Besondere Berücksichtigung der Handlungsfähigkeit der Miliz und ihrer Ausrüstung und Mobilität,

• Engagement im internationalen Krisenmanagement unter Berücksichtigung öster­reichischer Interessen, sowie

• Gesonderte Darstellung von Großbeschaffungen (zB Flugzeuge für die Luftraum­überwachung, …)

Jedenfalls ist wie bereits von der Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz in Aussicht gestellt, das Budget ausgehend vom im BFRG fixierten Budget 2020 von 2,42 Mrd.€ zuzüglich dem bereits fixierten Sonderpaket für Hubschrauber und Mobilität ab 2021 eine nachhaltige Budgetsteigerung sicherzustellen. Dies bedeutet im Vergleich zum derzeit gültigen BFRG eine deutlich höhere Budgetierung der Jahre 2021 und 2022.

Der Bundesminister für Finanzen und der Bundesminister für Landesverteidigung wer­den aufgefordert umgehend eine Vereinbarung hinsichtlich des zugesagten Paktes für Mobilität in Höhe von 30 Mio.€ zu treffen, damit Planungssicherheit für das ÖBH besteht und die Beschaffung von dringend benötigen LKW´s bereits 2019 in die Wege geleitet werden kann, damit diese möglichst rasch zulaufen können und die Mobilität der präsenten Kräfte und der Miliz gesteigert werden kann.

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag ist nun ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte, Herr Abgeordneter.