18.08

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Kennen Sie den Unterschied zwischen schönen Reden und konkretem Han­deln? – Wir erleben heute schöne Reden, schöne Reden darüber, wie schlimm es ist, wenn Menschen arbeitslos sind. Wenn es dann um das konkrete Handeln geht, wird das, was man zustande gebracht hat, schlechtgeredet.

Ich frage Sie: Welcher Unternehmer in der ÖVP, welches Unternehmen hat es ge­schafft, in einem halben Jahr 3 900 Menschen, die über 50 Jahre alt sind, gut qualifi­ziert sind und ein Jahr lang arbeitslos waren, aufzunehmen, ihnen einen Job zu geben, ihnen eine Perspektive zu geben? – Mit der Aktion 20 000 haben wir das geschafft!

Wissen Sie, was mich besonders freut? – Mich freut ganz besonders, dass es gelun­gen ist, dass ein Drittel von diesen Menschen nach Auslaufen dieser Aktion beim bis­herigen Arbeitgeber weiterbeschäftigt worden ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Gibt man Menschen eine Perspektive, sind sie auch bereit, für die österreichische Volkswirtschaft Beiträge zu leisten. Diese Menschen haben wir nicht alimentiert, nein, wir haben ihnen eine Arbeit gegeben, Tätigkeiten, die die Gesellschaft dringend braucht, und sie haben uns sehr viel an Arbeitsleistung zurückgegeben – das macht die Aktion 20 000 so erfolgreich.

Ich bedanke mich bei allen, die daran mitgewirkt haben, dass man jetzt von den schönen Reden zum konkreten Handeln kommt. Es ist erforderlich, dass man die notwendigen Schritte setzt – danke dafür.

Ich möchte auch zum konkreten Handeln kommen, wenn es darum geht – lieber Abgeordneter Hammer, wir können gerne darüber diskutieren –, konkrete Lösungen zu schaffen. Ein Entschließungsantrag ist zwar nett, aber etwas Konkretes wäre, gesetz­liche Regelungen zu schaffen. Wenn ihr mitstimmt, wenn ihr unserem Fristsetzungs­antrag die Zustimmung gebt, können wir in der nächsten Nationalratssitzung aktiv wer­den.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Lehrlinge – Integration vor Zuzug“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die Abschiebungen von Asylwerbenden in Lehre sofort zu stoppen, um hier eine menschliche und wirtschaftlich vernünftige Lösung zu schaffen. AsylwerberInnen, die nicht straffällig wurden, sollen weiterhin in Österreich eine Lehre in einem Mangelberuf absolvieren können und diese auch abschließen dürfen. Darüber hinaus soll mit Absolvierung der Lehrabschlussprüfung die Möglichkeit zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte im Inland geschaffen werden. Damit können die im Inland ausgebildeten Facharbeiterinnen in Mangelberufen unter denselben Kriterien, die schon bisher für die Rot-Weiß-Rot-Karte gelten, auch im Inland arbeiten.“

*****

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Menschen, die bei uns ausgebildet werden, haben immer einen guten Bezug zu Österreich, und das ist eine Investition in die Zukunft. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

18.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Angela Lueger, Genossinnen und Genossen

betreffend Lehrlinge – Integration vor Zuzug

eingebracht im Zuge der Debatte zum Gesetzesantrag 941/A des Abg. Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeits­markt­politik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Trotz anhaltender Proteste - vor allem auch seitens der UnternehmerInnen – allen voran der Wirtschaftskammern - wurde im Ministerrat am 12. September von der Schwarz-Blauen Bundesregierung beschlossen, jenen Erlass aufzuheben, der seit 2012 den Zugang zur Lehre für junge AsylwerberInnen bis zum 25. Lebensjahr geöffnet hat, wenn die Lehrstelle nicht anderweitig besetzt werden konnte und damit die Möglichkeit für jugendliche AsylwerberInnen, während der Wartezeit im Asyl­ver­fahren eine Lehre zu machen, zu beseitigen. Ebenso beschlossen wurde, auf Wunsch von Innenminister Kickl, dass AsylwerberInnen, die derzeit eine Lehre absolvieren, die­se nun doch nicht beenden dürfen, wenn sie einen negativen Bescheid erhalten.

Dabei suchen Österreichische Betriebe dringend Lehrlinge. Der Mangel an Fach­kräftenachwuchs wird immer drängender. Viele Unternehmen beklagen aufgrund dieser Problematik Umsatzeinbußen.

Hinzu kommt, dass Asylverfahren länger denn je dauern. Solange sich Asylverfahren über drei Jahre und länger ziehen, macht es Sinn junge AsylwerberInnen zu beschäf­tigen. Hier braucht es eine menschlich vernünftige Lösung.

Zu bedenken gilt es weiters, dass diese jungen AsylwerberInnen, durch die Lehre von LeistungsempfängerInnen zu BeitragszahlerInnenn werden. Ohne die Möglichkeit zu arbeiten kosten sie Staat und Steuerzahlern Geld - und das über die gesamte Dauer des Asylverfahrens.

Im Februar 2019 veröffentlichten univ. Prof. Dr. h.c. Friedrich Schneider und Dr. Elisa­beth Dreer MSc. eine Studie über die Kosten und Nutzen von Asylwerbenden in Lehre. Wenn Asylwerbende, die sich in Lehre befinden, abgeschoben werden, sind die für die Ausbildung angefallen Kosten verloren und die zukünftige Wertschöpfung dieser Fach­kräfte entfällt, dem Staat entgehen dadurch Beitragszahlungen aus Steuern und Abgaben.

Es ist klar, dass Menschen mit negativem Asylbescheid in ihre Heimatländer zurück­kehren müssen. Es ist aber völlig widersinnig gut integrierte Menschen, die Ausbildung in Mangelberufen erhalten haben, abzuschieben. Denn dadurch haben weder die UnternehmerInnen, noch die betroffenen Lehrlinge (Planungs-)Sicherheit. Folglich blei­ben Stellen, für die dringend Fachkräfte gesucht werden, weiterhin unbesetzt, während gleichzeitig junge Menschen, die eine Ausbildung absolvieren, ihr Potential nicht ent­falten können.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichnenden Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird aufgefordert, die Abschiebungen von Asylwerbenden in Lehre sofort zu stoppen, um hier eine menschliche und wirtschaftlich vernünftige Lösung zu schaffen. AsylwerberInnen, die nicht straffällig wurden, sollen weiterhin in Österreich eine Lehre in einem Mangelberuf absolvieren können und diese auch abschließen dürfen. Darüber hinaus soll mit Absolvierung der Lehrabschlussprüfung die Möglichkeit zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot-Karte im Inland geschaffen werden. Damit können die im Inland ausgebildeten Facharbeiterinnen in Mangelberufen unter denselben Kriterien, die schon bisher für die Rot-Weiß-Rot-Karte gelten, auch im Inland arbeiten.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Auch dieser Antrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.