18.19

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Ich begrüße den heutigen Antrag der Abgeordneten Muchitsch und Belakowitsch, weil ich es wichtig finde, dass Arbeits­lose über 50 nicht allein gelassen werden und dass wir in der Politik auch wirklich die Maßnahmen setzen, die notwendig sind, damit diese Personen wieder zurück in die Beschäftigung finden.

Es gibt aber auch weitere Maßnahmen für den Arbeitsmarkt, die absolut notwendig wären. Schauen wir uns einmal den Fachkräftemangel an: Wir wissen ja – und ich zitiere zahlreiche Studien –, der Fachkräftemangel ist eines der größten Risiken für die österreichische Wirtschaft.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass es bis September 2018 die Möglichkeit gegeben hat, dass Asylwerber bis zu einem Alter von ungefähr 25 Jahren eine Lehre in Berufen beginnen können, in denen ein Lehrlingsmangel herrscht, sofern für diese Lehrstelle keine inländische oder gleichgestellte Ersatzkraft vermittelt werden konnte. Zahlreiche Betriebe haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und fanden so aus dem Kreis der Asylwerber Lehrlinge für die offenen Lehrstellen, die ansonsten unbesetzt geblieben wären.

Meine Damen und Herren! Diese Lehrlinge leisten hervorragende Arbeit. Sie sind motiviert, sie unterstützen unsere Betriebe, sie sind eine wichtige Stütze für unsere Gastwirte, für unsere Hotelbetriebe und für unsere Lehrbetriebe geworden – sehr gut, möchte man meinen. Für einen Großteil dieser Lehrlinge, für jene, die einen positiven Asylbescheid haben, ist es auch sehr gut. Es gibt aber, meine Damen und Herren, 900 Lehrlinge, denen die Abschiebung droht. 900 Lehrlinge können weggeschickt werden, sie dürfen dann nicht mehr in diesen Betrieben weiterarbeiten. – Das ist verheerend, sowohl für die Lehrlinge als auch für die Betriebe, die wirklich Geld investiert haben, um diese Lehrlinge auszubilden, und die auf diese Lehrlinge bauen und vertrauen.

Ich weiß, es ist eine unfassbar große Leistung, die diese Personen erbracht haben, denn man muss sich einmal vorstellen, diese Personen sind nach Österreich gekom­men, ohne ein Wort Deutsch zu sprechen. Sie haben auch keine Freunde hier, die sie unterstützen könnten, meistens haben sie auch keine Familien hier; und trotzdem haben sie es geschafft, trotzdem haben sie Unfassbares geleistet, um hier Anschluss zu finden, ein Teil der Gesellschaft zu werden und sich wirklich zu integrieren. Meine Damen und Herren, belohnen wir doch diese Integration! Belohnen wir den Einsatz dieser Menschen! Die ÖVP sagt ja auch immer: Integration durch Leistung! – Wenn das keine Leistung ist, dann weiß ich es auch nicht. (Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT.)

Ich bringe daher heute einen zusätzlichen Entschließungsantrag ein, weil es mir wichtig ist, dass der Innenminister aufgefordert wird, ein Gesetz zu entwerfen, das eine ausreichende Grundlage dafür schafft, dass diese 900 Personen nicht abgeschoben werden:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Ausbildung statt Abschiebung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Inneres, wird aufge­fordert, ehest eine ausreichende gesetzliche Grundlage zu schaffen, die einen Verbleib von gut integrierten Menschen in Lehre bis zum Abschluss der Lehre ermög­licht.“

*****

Ich stelle diesen Antrag deswegen, weil ich der Meinung bin, dass wir dringend etwas tun müssen.

Es wird heute noch über einen Fristsetzungsantrag der SPÖ abgestimmt, der es ermöglichen würde, dass wir parlamentarisch ein Gesetz auf den Weg bringen, um tatsächlich auch die gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass diese Menschen bis zum Abschluss der Lehre in Österreich bleiben können. Sollte das nicht möglich sein, dann bitte ich Sie alle, hier zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, NEOS und JETZT.)

18.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Dr. Alma Zadić, LL.M, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausbildung statt Abschiebung“

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 11 “Antrag der Abge­ordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (941/A)” in der 88. Sitzung des Nationalrats, XXVI.GP, am 19.September 2019

Begründung

Bis September 2018 bestand die Möglichkeit, dass Asylwerbende bis zu einem Alter von 25 Jahren eine Lehre in Berufen beginnen durften, in denen Lehrlingsmangel herrscht, sofern für diese Lehrstelle keine inländische oder gleichgestellte Ersatzkraft vermittelt werden konnte. Zahlreiche Betriebe machten von dieser Möglichkeit Ge­brauch und fanden so aus dem Kreis der Asylwerbenden Lehrlinge für Lehrstellen, die ansonsten unbesetzt geblieben wären.

Obwohl diese Menschen hervorragende Leistungen im Bereich der Integration leisten und obwohl sie von den Unternehmen, die sie ausbilden bzw. von unserer Gesellschaft dringend benötigt werden, besteht nach der aktuellen Judikatur des VwGH derzeit nicht die Möglichkeit, diesen Beitrag der Lehrlinge für die Gesellschaft und den Bedarf der Unternehmen ausreichend zu würdigen. Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere das Bundesministerium für Inneres, wird aufge­fordert, ehest eine ausreichende gesetzliche Grundlage zu schaffen, die einen Verbleib von gut integrierten Menschen in Lehre bis zum Abschluss der Lehre ermöglicht.

*****