19.15

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie, meine Damen und Herren, eine Bluttransfusion benötigen, dann interessiert es Sie überhaupt nicht, ob die von einer stationären Blutspendeeinrichtung oder von einer mobilen Blutspendeeinrichtung kommt. Das, was Sie wissen wollen, und lassen Sie mich das ganz einfach sagen, ist, ob das Blut gesund ist.

Im Frühjahr dieses Jahres hat eine Patientin nach einer Hüftoperation ein mit Malaria infiziertes Blut, also eine Bluttransfusion, bekommen und ist daran gestorben. Die Spenderin, die nicht angegeben hat, dass sie im Ausland war, und ein Mitarbeiter des Roten Kreuzes sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Gerade im Lichte dieses schweren Vorfalls und im Lichte des laufenden Verfahrens halten wir es gerade im Bereich der mobilen Blutspendeeinrichtungen für vollkommen verfehlt, die Sicherheits­standards der Eignungsuntersuchung von Spendern zu vermindern und Ärzte wegzu­rationalisieren, so wie es die ÖVP und die SPÖ in ihrem Antrag heute vorhaben.

Die Eignungsuntersuchung eines Blutspenders ist von wesentlicher Bedeutung für die Sicherheit für uns alle, die wir Blut brauchen. Wir alle wollen sicher sein, dass das Blut, das wir bekommen, die Bluttransfusion, gesund ist.

Ich habe mit Kollegen gesprochen, die an dem Fall der verstorbenen Patientin beteiligt waren, ich habe Briefe von Kollegen aus dem Roten Kreuz bekommen: Alle haben mir versichert, dass sie eine Bluttransfusion einer Transplantation gleichsetzen und dass damit die ärztliche Untersuchung für sie unabdingbar ist. Auch der Präsident der Öster­reichischen Ärztekammer, Universitätsprofessor Szekeres, hat versichert, dass er, wenn das Rote Kreuz organisatorische Probleme hat, Ärzte aufzutreiben, gerne behilflich ist, dass aber die ärztliche Untersuchung ein ganz wichtiger und klarer und nicht zu vernachlässigender Standard ist, wenn wir davon ausgehen, dass wir alle – in dem Fall, in dem wir es brauchen – gesundes Blut bekommen wollen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir wollen die Sicherheitsstandards nicht vermindern, wir wollen sie verbessern. Das heißt, der Arzt muss die Eignungsuntersuchung des Blutspenders durchführen. Es darf keinen Unterschied geben, ob eine Spende in einer mobilen Einrichtung oder in einer stationären Einrichtung erfolgt. Die Eignungsfeststellung des Spenders muss in ganz Österreich, und das ist bis jetzt nicht der Fall, unter gleichen Bedingungen erfolgen. Das heißt, es muss ein standardisierter Fragebogen vorliegen und ein standardisierter Handlungsablauf erfolgen.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei der Bundesministerin für die gute Zusammenarbeit in dieser Frage und darf folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil, Kolleginnen und Kollegen betreffend „verpflich­tender standardisierter Anamnesebogen für Blutspenden“

Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, im Rahmen einer Novellierung der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspendeverordnung – BSV) und der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der nähere Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspende­ein­richtungen und Betrieben, die ausschließlich zur Transfusion bestimmtes Blut oder Blut­bestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen, getroffen werden (QS-VO-Blut), einen verpflichtenden standardisierten Anamnese-Fragebogen vorzusehen, welcher als Teil eines standardisierten Algorithmus sicherstellt, dass die Qualität und Sicherheit von Blutspenden zum Schutze der Patientinnen und Patienten garantiert werden kann.

*****

Meine Damen und Herren, ich ersuche Sie, stimmen Sie unserem Antrag zu und beherzigen Sie meine Warnungen! In Zukunft werden wir einerseits durch den Klima­wandel, andererseits auch durch die Migrationsbewegungen die Herausforderung haben, viele neue Infektionskrankheiten im Land zu haben und damit umgehen zu müssen, aber auch, dass alte, bereits von uns besiegte Krankheiten wieder neu aufflammen. (Beifall bei der FPÖ.)

19.20

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil

betreffend verpflichtender standardisierter Anamnesebogen für Blutspenden

eingebracht im Zuge der Debatte in der Sitzung des Nationalrates am Donnerstag, den 19. September 2019 zu Top 14.) Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicherheitsgesetz 1999 – BSG 1999), BGBl. I Nr. 44/1999 geändert wird (927/A)

Die Eignungsfeststellung von Blutspendern in Österreich erfolgt derzeit nicht durch eine landesweite standardisierte Vorgangsweise. Dadurch kann es zur gesund­heit­lichen Gefährdung von Patientinnen und Patienten kommen, die eine Blutspende benötigen. Zuletzt wurde in den Medien über folgenden Fall berichtet:

Anklagen wegen infizierter Blutspende

Gegen eine 58-jährige Blutspenderin wird nun Anklage erhoben, wie die „Kleine Zeitung “ (Samstag-Ausgabe) berichtet. Ihr Blut war mit Malaria infiziert. Als eine 86-jährige Frau eine Blutkonserve mit diesem Blut erhielt, starb sie. Auch ein Rot-Kreuz-Mitarbeiter wird angeklagt.

Im März starb eine 86 Jahre alte Kärntnerin, als sie bei einer Hüftoperation im Elisa­bethinenspital in Klagenfurt eine Blutkonserve bekam. Es stellte sich heraus, dass die Frau mit Malaria infiziert war, obwohl sie nie in einem betroffenen Land war. Als Quelle wurde schließlich die Blutkonserve ermittelt – mehr dazu in Verseuchte Blutspende stammt aus Kärnten (kaernten.ORF.at; 22.3.2019).

Frau soll von Afrikareise berichtet haben

Nun brachte die Staatsanwaltschaft zwei Strafanträge wegen fahrlässiger Tötung ein, einerseits gegen die Spenderin, die sich vor der Blutspende in Uganda aufgehalten und sich trotz Prophylaxe mit Malaria infiziert hatte, andererseits gegen einen 61-jährigen Sanitäter, dem die Frau mitgeteilt haben soll, dass sie in Uganda war. Der Sanitäter soll diese Information der Spenderin nicht weitergeleitet haben. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. red, kaernten.ORF.at/Agenturen

Im Lichte dieser laufenden Verfahren soll die Eignungsfeststellung von Blutspendern in Österreich durch eine standardisierte Vorgangsweise verbessert werden.

Durch einen verpflichtenden standardisierten Anamnesefragebogen soll die Qualität und Sicherheit von Blutspenden zum Schutze der Patientinnen und Patienten garan­tiert werden. Wir ersuchen die Bundesministerin in den einschlägigen Verordnungen Blutspendeverordnung – BSV bzw. QS-VO-Blut einen verpflichtenden standardisierten Anamnese-Fragebogen vorzusehen, welcher als Teil eines standardisierten Algorith­mus sicherstellt, dass die Qualität und Sicherheit von Blutspenden zum Schut­ze der Patientinnen und Patienten garantiert werden kann.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird ersucht, im Rahmen einer Novellierung der Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend den Gesundheitsschutz von Spendern und die Qualitätssicherung von Blut und Blutbestandteilen (Blutspendeverordnung – BSV) und der Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der nähere Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspende­einrichtungen und Betrieben, die ausschließlich zur Transfusion bestimmtes Blut oder Blutbestandteile verarbeiten, lagern oder verteilen, getroffen werden (QS-VO-Blut), einen verpflichtenden standardisierten Anamnese-Fragebogen vorzusehen, welcher als Teil eines standardisierten Algorithmus sicherstellt, dass die Qualität und Sicherheit von Blutspenden zum Schutze der Patientinnen und Patienten garantiert werden kann.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schwarz. – Bitte, Frau Abgeordnete.