Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Damit kommen wir zum 25. Punkt der Tages­ordnung.

Zu Wort ist dazu niemand gemeldet.

Wir kommen somit zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 693 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Linz [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 297 StGB wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 BVG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.