13.23

Abgeordnete Dr. Maria Theresia Niss, MBA (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist mir heute wirklich eine Freude, hier zum Beschluss der Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung zu sprechen, denn dieser ist meiner Meinung nach definitiv mit einer der besten der letzten Monate, den wir hoffentlich treffen werden, weil man ganz einfach gesagt – das sollte eigentlich jeder von Ihnen, vor allem auch jeder von der SPÖ, wis­sen – nicht mehr ausgeben kann, als man einnimmt, schon gar nicht über eine längere Zeit hinweg. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Krainer: Und das sagt die ÖVP! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. )

Daher finde ich es auch unglaublich von Ihnen (Zwischenruf des Abg. Krainer), liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Sie so massiv gegen eine Schuldenbremse sind, des­wegen polemisieren und den Teufel an die Wand malen. (Rufe und Gegenrufe zwi­schen Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Finden Sie, die Sie sich immer als die Partei der Gerechtigkeit ausrufen, das im Sinne der nächsten Generation wirklich gerecht, wenn heute schon jedes Kind mit einem Schuldenrucksack von mehr als 31 700 Euro – das soll in den nächsten Jahren noch weiter steigen – auf die Welt kommt? Ist das fair? (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Nein, das ist es natürlich nicht. Genau deswegen wollen wir etwas dagegen unternehmen.

Die letzte Regierung hat unter der Federführung der ÖVP zum ersten Mal seit über 60 Jahren ein ausgeglichenes Budget erreicht. Das, was bei uns ein Unikum ist, gibt es in anderen Ländern schon viel öfter. Wenn wir uns Finnland anschauen: seit 1995 elf Mal, oder Schweden: 13 Mal. Nun ist Schweden, glaube ich, nicht unbedingt dafür be­kannt, dass es ein asoziales, zu Tode gespartes Land ist, in dem der Klimaschutz und das Sozialsystem nicht gewürdigt werden. Ich glaube, da müssen auch Sie, meine Freun­de von der SPÖ, mir recht geben! (Beifall bei der ÖVP.)

Da Sie mir immer mit Deutschland kommen: Deutschland hat vor und nach der Einfüh­rung der Schuldenbremse die gleiche Investitionsquote gehabt. Das Problem in Deutsch­land ist, dass sich hinsichtlich wichtiger Zukunftsinvestitionen vor allem die Länder teil­weise bei der Kofinanzierung querlegen, weil sie das Geld lieber für anderes ausge­ben, und dass sich teilweise Bürgerinitiativen gegen wichtige Projekte querlegen.

Da Sie immer sagen, dass die ganze Wissenschaft dagegen ist: Wichtige Wirtschafts­forscher wie Professor Sinn, Professor Fuest und Professor Lars Feld warnen aus­drücklich davor, dass man von der Schuldenbremse abrückt.

Der Aufschrei, den Sie, liebe Freunde von der SPÖ, machen, ist grob fahrlässig. Das zeigt mir vor allem, dass Sie eines nicht verstehen, nämlich den Unterschied zwischen einer Investitionsbremse und einer Schuldenbremse. Ich erkläre Ihnen das auch ganz gerne: Schulden ergeben sich, wenn man mehr ausgibt, als man einnimmt.

Einerseits kann man die Ausgaben für Maßnahmen tätigen, die zwar gut klingen, aber nicht nachhaltig sind, wie zum Beispiel die Aktion 20 000, die die SPÖ wieder einführen wollte. Die Nachhaltigkeit von solchen Ausgaben ist nicht gegeben, denn die Politik kann keine Arbeitsplätze schaffen, die schaffen die Unternehmen – ich kann das nicht oft genug sagen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Plessl und Klaus Uwe Feichtinger.)

Andererseits aber kann man Investitionen in die Zukunft machen, zum Beispiel als wir die Universitätsfinanzierung beschlossen haben, bei der Sie übrigens dagegen waren – so viel zum Thema Zukunftsinvestitionen –, oder als wir 330 neue Fachhochschulplät­ze geschaffen haben. Die Wirtschaft braucht das wie einen Bissen Brot. Mit mehr hochqualifizierten und nachhaltigen Arbeitsplätzen werden zusätzliche Staatseinnah­men generiert, die wiederum den Haushalt konsolidieren und den sozialen Wohlstand sichern. Das ist also eine Win-win-Situation. Deswegen – genau deswegen, liebe Freunde – setzt sich die ÖVP für Zukunftsinvestitionen und eine Schuldenbremse ein. Wieso? – Einfach, weil sich beide Sachen nicht ausschließen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich lade Sie heute dazu ein, einmal die Partei­politik auf die Seite zu stellen und die Gelegenheit zu nutzen, an die nächsten Genera­tionen – an Ihre Kinder und deren Kinder – zu denken und unsere zukunftsorientierte Politik mitzugestalten. Es wird sich für Österreich und, glauben Sie mir, auch für Sie lohnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Am Schluss möchte ich noch folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dipl.-Ing. Karin Doppel­bauer, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag betreffend die Schuldenbremse, 685 der Beilagen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Artikel 2 lautet die Novellierungsanordnung in Z 1:

„1. Der bisherige Art. 4 entfällt und die bisherigen Art. 1 bis 3 werden als Art. 2 bis 4 bezeichnet. Der neue Art. 1 samt Überschrift lautet:“

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Dipl.-Ing. Karin Dop­pelbauer

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 928/A der Abgeordneten August Wöginger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfas­sungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (685 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Artikel 2 lautet die Novellierungsanordnung in Z 1:

„1. Der bisherige Art. 4 entfällt und die bisherigen Art. 1 bis 3 werden als Art. 2 bis 4 bezeichnet. Der neue Art. 1 samt Überschrift lautet:“

Begründung

Mit der Novelle werden die bisherigen Art. 1 bis 3 zu den neuen Art. 2 bis 4. Der alte Art. 4 muss aber aus legistischen Gründen auch ausdrücklich aufgehoben werden, so­dass die Novellierungsanordnung entsprechend ergänzt wird.

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhand­lung.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Lugar zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.