21.46

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsi­dent! Geschätzte Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Danke an meine ge­schätzte Kollegin Elisabeth Köstinger und ihre Kolleginnen und Kollegen für diesen Antrag, der den Einbau von Ölkesseln in Neubauten zukünftig verbieten wird. Das ist wichtig, richtig und in Zeiten der Klimakrise wirklich nicht mehr verhandelbar. Daher un­terstütze ich selbstverständlich diesen Antrag.

Wenn wir über Ölkessel reden, reden wir über die Heiztechnik, über die Kessel, in die Heizöl hineingeschüttet und verbrannt wird. Erlaubt mir einen kleinen Exkurs, ich würde nämlich gerne über das Heizöl reden!

Heizöl ist nicht nur chemisch dem Diesel ident, es ist auch steuerbegünstigt. Es ist aber viel stärker steuerbegünstigt als Diesel. Wir reden oft vom Dieselprivileg, das drin­gend abgeschafft gehört, aber kaum jemand redet vom Heizölprivileg, das noch drin­gender abgeschafft gehört und das auch viel größer ausfällt als das Dieselprivileg. Die­sel ist mit 40 Cent besteuert, Heizöl mit 10 Cent.

Wir kennen die monströse Zahl von 4,5 Milliarden Euro – das sind die Wifo-Zahlen –, die jährlich in Österreich in die Subventionierung von fossilen Energieträgern fließen. In diesen 4,5 Milliarden Euro ist aber das Heizölprivileg nicht eingerechnet, nur das Die­selprivileg. Warum ist das beim Heizöl kein Steuerprivileg? Nur deshalb, weil es in ei­nem anderen Sektor verortet wird? Oder weil Öl in einen Kessel geschüttet wird und nicht in einen Tank und kein Fahrzeug antreibt? – Exkurs beendet.

Allein mit dem Einbauverbot von Ölkesseln in einen Neubau retten wir also das Klima nicht, obwohl das natürlich richtig und gut ist. Wir brauchen auch viel höhere thermi­sche Sanierungsraten im Bestand von Gebäuden. Studien sagen, bis 2040 müssen wir alle Häuser durchsaniert haben. Das ist eine jährliche Sanierungsrate von 5 Prozent. Aktuell sanieren wir jährlich unter 1 Prozent. In der Mission 2030 ist eine Sanierungs­rate von 2 Prozent festgeschrieben.

Liebe Mitglieder des zukünftigen Umweltausschusses! Setzt euch bitte dafür ein, dass die thermische Sanierungsrate im Gebäudebestand erhöht wird! Dabei ist es wichtig, immer in Kombination zu sanieren: Energieträgertausch plus thermische Sanierung. Wird Biomasse in schlecht isolierten Häusern aus zugigen Fenstern hinausgeheizt, ist das genauso sinnlos, wie mit Heizöl in topisolierten Häusern zu heizen.

Abschließend zurück zu den Heizölkesseln: Wie gesagt, der Antrag, den wir hier de­battieren, ist gut und richtig, zukünftig soll es keinen Einbau von Ölheizungen in Neu­bauten geben.

Jetzt haben wir aber noch ein kleines Problem: Im Energieeffizienzgesetz aus dem Jahr 2014 gibt es einen Passus, der es Gewerbetreibenden ermöglicht, den Austausch von alten Heizölkesseln in neue Ölkessel als Energiesparmaßnahme angerechnet zu bekommen. Das ist eine indirekte Förderung klimaschädlichen Heizöls.

Die neuen Ölkessel sind ja noch Jahrzehnte in Betrieb und konterkarieren unsere Dekarbonisierungsstrategie bis 2050 total. (Abg. Wöginger: Ja, aber mit irgendwas werden wir heizen müssen!) – Alternativen müssen wir fördern. Es gibt eh den Raus-aus-dem-Öl-Bonus; aber das ist jetzt immer noch eine indirekte Förderung, die wir auf­heben müssen. (Abg. Wöginger: Wir wollen nicht, dass wer erfriert!)

Frau Ministerin, Sie haben kürzlich in einem „Profil“-Interview gemeint, dass Sie das nicht per Verordnung regeln können. Es braucht eine Initiative aus dem Parlament, al­so eigentlich eine Zweidrittelmehrheit. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Ich komme jetzt aber dem Wunsch an meinem letzten Tag als Abgeordnete nach und richte einen Unselbständigen Entschließungsantrag an das Nachhaltigkeitsministerium:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Michael Bernhard, Efgani Dön­mez, PMM Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ölkesselförderung stoppen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, das Ener­gieeffizienzgesetz (Eeffg) so anzupassen, dass für Gewerbebetriebe der Austausch von bestehenden Ölkesseln durch neue Ölkessel nicht länger als Energiesparmaßnah­me anrechenbar ist.“

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Vielen Dank auch an die KollegInnen Karin Doppelbauer, Steffi Krisper, Michi Bern­hard, Efgani Dönmez, dass ihr den Antrag mitunterschrieben habt. Vielen Dank!

21.51

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Martha Bißmann, Michael Bernhard, Karin Doppelbauer, Efgani Dönmez, Stephanie Krisper,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ölkesselförderung stoppen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 13: Antrag der Abgeordneten Elisabeth Kös­tinger, MMMag. Dr. Axel Kassegger, Josef Schellhorn, Mag. Bruno Rossmann, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Unzulässigkeit der Aufstel­lung und des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossi­le oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten (Ölkesseleinbauverbotsgesetz — ÖKEVG 2019) (965/A)

Wie die Zeitschrift profil am 09. September 2019 berichtet, ist die Förderung seitens der Bundesregierung von Ölheizungen ein großes Umweltproblem. Ölheizungen sind nicht nur klimaschädlich, sondern auch nicht zeitgemäß.

Der sogenannte „Raus-aus-dem-Öl-Bonus" der Bunderegierung Sebastian Kurz sieht vor, dass alte Ölheizungen durch klimafreundlichere Alternativen ersetzt werden. Dies­bezüglich würden für den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen Förderungen von bis zu 5.000€ fließen.

Indirekt wird allerdings der Austausch von Ölheizungen durch effizientere Ölheizungen für Gewerbebetriebe weiterhin gefördert. Ein versteckter Passus im Energieeffizienzge­setzes (Eeffg) aus dem Jahr 2014 ermöglicht, dass der Austausch einer alten Ölhei­zung durch eine neue Ölheizung als Energieersparnis gilt und durch Gutschriften geför­dert wird.

Auch effiziente Ölheizungen sind klimaschädlich. Die neuen Ölkessel werden nach dem Austausch Jahrzehnte in Verwendung sein und damit die vollständige Dekarboni­sierung blockieren.

Die Möglichkeit für eine Abänderung des Passus im Energieeffizienzgesetzes (Eeffg) kann durch die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus erfolgen, da es sich um eine Verordnung handelt. Das BMNT kann aber auch das Verbot der Anrechnung von Ölheizungen auf gesetzlicher Ebene initiieren; per Zweidrittelmehrheit im National­rat. Wie auch immer; dieser Abänderung muss nachgekommen werden, damit Öster­reich die Klimaschutzzielen erreicht und Strafzahlungen bezüglich des Klimaschutzes vermieden werden.

Daher stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, das Ener­gieeffizienzgesetz (Eeffg) so anzupassen, dass für Gewerbebetriebe der Austausch von bestehenden Ölkesseln durch neue Ölkessel nicht länger als Energiesparmaß­name anrechenbar ist."

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