1661/A XXVII. GP

Eingebracht am 20.05.2021
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Antrag

der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Markus Koza,

und Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut), BGBl. I Nr. 135/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 58/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 6 entfällt der Ausdruck „finanziellen“.

2. Dem § 9 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 tritt mit dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag in Kraft.“

 

Begründung

Der Entfall des Ausdrucks dient lediglich der Klarheit der Anordnung und ist somit eine redaktionelle Anpassung.

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales