2070/A XXVII. GP
Eingebracht am 18.11.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Antrag
der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza
und Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes
Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, BGBl. Nr. 459/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 180/2021, wird wie folgt geändert:
1. Im § 17 Z 2 wird das Zitat „Schauspielergesetz, BGBl. Nr. 441/1922“ durch das Zitat „Theaterarbeitsgesetz, BGBl. I Nr. 100/2021“ ersetzt.
2. Dem § 19 Abs. 1 wird folgende Z 51 angefügt:
„51. § 17 Z 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2021 tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales
Begründung
Zur Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes:
Zu Z 1 (§ 17):
Zitatbereinigung.