2071/A XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2021
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ANTRAG

 

der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Markus Koza

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr. 313/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 117/2021, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 79 wird nach Abs. 5 folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 80 samt Überschrift tritt mit Ende Dezember 2021 außer Kraft.“

Begründung

 

Mit der gegenständlichen Regelung soll eine ausschließlich für das Jahr 2014 anwendbare Evaluierungsbestimmung entfallen. Diese hat keinen Anwendungsbereich mehr.

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales