2072/A XXVII. GP

Eingebracht am 18.11.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANTRAG

 

der Abgeordneten August Wöginger, Mag Markus Koza

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 158/2021, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 80 wird nach Abs. 16 folgender Abs. 17 angefügt:

„(17) § 39a samt Überschrift tritt mit Ende Dezember 2021 außer Kraft.“

Begründung

 

Die Regelung des § 39a AlVG hat keinen Anwendungsbereich mehr, da die letzte Bezugsmöglichkeit für das Übergangsgeld nach § 39a Abs. 7 im Jahr 2018 ausgelaufen ist. Die Regelung soll daher aufgehoben werden.

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales