2811/A XXVII. GP
Eingebracht am 21.09.2022
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Antrag
der Abgeordneten August Wöginger, Markus Koza
und Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 108/2022, wird wie folgt geändert:
Im § 30a Abs. 1 Z 17 wird der Ausdruck „nach § 19“ durch den Ausdruck „nach § 9“ ersetzt.
Begründung
Mit dieser Änderung wird eine Zitierung bezüglich des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes richtiggestellt.
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales