2811/A XXVII. GP

Eingebracht am 21.09.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten August Wöginger, Markus Koza

und Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 108/2022, wird wie folgt geändert:

Im § 30a Abs. 1 Z 17 wird der Ausdruck „nach § 19“ durch den Ausdruck „nach § 9“ ersetzt.

 

 

 

Begründung

Mit dieser Änderung wird eine Zitierung bezüglich des Gesundheits-Zielsteuerungsgesetzes richtiggestellt.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales