2965/A XXVII. GP

Eingebracht am 17.11.2022
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ANTRAG

 

der Abgeordneten Bettina Zopf, Mag. Markus Koza

und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Arbeitsmarktservicegesetz, BGBl. Nr. 313/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr., xxx/2022, wird wie folgt geändert:

1. In § 37e Abs. 3 wird die Wortfolge „31. Dezember 2022“ durch die Wortfolge „30. Juni 2023“ ersetzt.

2. Dem § 78 wird folgender Abs. 49 angefügt:

„(49) § 37e Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2022 tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales

 

Begründung

 

Mit der vorgeschlagenen Änderung des § 37e Abs. 3 AMSG wird die Möglichkeit der Beantragung des Langzeit-KUA-Bonus um sechs Monate verlängert. Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Berechtigten den Bonus auch erhalten können und ihn wegen des baldigen Ablaufs der Antragsfrist mit 31. Dezember 2022 nicht verlieren.