3237/A XXVII. GP

Eingebracht am 01.03.2023
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Antrag

der Abgeordneten August Wöginger und Bedrana Ribo                    

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundespflegegeldgesetz - BPGG, BGBl. Nr. 110/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 213/2022, wird wie folgt geändert:

1. In § 26 Abs. 1 Z 1 entfällt das Wort „ärztlichen“.

2. In § 26 Abs. 1 Z 2 entfällt das Wort „ärztliche“.

Begründung

 

Zu Z 1 und 2 (§ 26 Abs. 1 Z 1 und § 26 Abs. 1 Z 2):

Hierbei handelt es sich um eine legistische Klarstellung, da auch diplomierte Pflegefachkräfte in den Einstufungsprozess einbezogen werden können.

 

In formeller Hinsicht wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zuzuweisen.