Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, BGBl. I Nr. 150/2022, wird wie folgt geändert:

1. (Verfassungsbestimmung) In § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge „31. Dezember 2023“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2025“ ersetzt.

2. In § 3 Abs. 2 und 3 wird die Wortfolge „31. Dezember 2023“ jeweils durch die Wortfolge „31. Dezember 2025“ ersetzt.