Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes
Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, BGBl. Nr. 459/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 230/2022, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 18b Abs. 1a wird folgender Satz angefügt:
„Die in den Verfahren nach dieser Bestimmung erforderlichen Schriften und Amtshandlungen sind von den Stempelgebühren und den Bundesverwaltungsabgaben befreit.“
2. Dem § 19 Abs. 1 wird folgende Z 55 angefügt:
„55. § 18 Abs. 1a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2023 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2023 in Kraft.“
3. In § 19 Abs. 2 Z 1 wird die Wortfolge „sowie des § 7f“ durch die Wortfolge samt Satzzeichen „ , § 7f sowie des § 18b Abs. 1a letzter Satz“ ersetzt.