Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA‑G geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz – LWA‑G, BGBl. I Nr. 93/2022, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2023, wird wie folgt geändert:

1. In § 3a Abs. 2 erster Satz wird nach der Wendung „soweit kein Fall des Abs. 1 2. Satz“ die Wortfolge „oder des § 3d“ eingefügt.

2. In § 3d Abs. 2 entfällt die Wortfolge „als Hauptwohnsitz“.

3. In § 4 Abs. 1 entfällt die Wortfolge samt Satzzeichen „- mit Ausnahme der Sonderzuwendungen nach § 3d -“.

4. In § 5 Abs. 2 wird die Wortfolge „die Sozialhilfe oder Mindestsicherung vollziehenden Stellen“ durch die Wortfolge „die Sonderzuwendungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 abwickelnden Stellen“ ersetzt.

5. Dem § 8 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 3a Abs. 2 erster Satz, § 3d Abs. 2, § 4 Abs. 1 sowie § 5 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2023 treten rückwirkend mit 1. Juli 2023 in Kraft.“